Auf gute Nachbarschaft

Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten – was schön oder hässlich ist, liegt stets im Auge des Betrachters. Doch insbesondere zwischen Nachbarn fehlt häufig die Akzeptanz von anderen Sichtweisen, wodurch mitunter langjährige Konflikte entstehen können.

Gegen eine als unpassend empfundene Optik kann man nichts machen. Das gilt sowohl für besondere Architektur wie für ungewöhnliche Skulpturen, Gartenzwerge, Gerümpel oder Müll in Nachbars Garten. Der Eigentümer eines Grundstücks kann dem Nachbarn lediglich die von seinem Grund ausgehenden Einwirkungen durch Geruch, Wärme, Geräusche, Erschütterungen, Rauch oder Abwasser insoweit untersagen, als sie das ortsübliche Ausmaß überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen.

Auch bleibt es den Nachbarn überlassen, in welcher Art und Form sie eine Hecke schneiden. Wenn Äste und Wurzeln von Bäumen des Nachbarn in das eigene Grundstück hineinragen, hat der Eigentümer keine Verpflichtung diese zu stutzen, der Nachbar kann jedoch vom Selbsthilferecht Gebrauch machen und diese selbst – allerdings sorgsam und fachgerecht – abschneiden.

Weitere Auslöser für Konflikte sind oft Lärm oder sogenannte Lichtverschmutzung durch übermäßige Beleuchtung. Gegen letzteres kann man unter der „Abwehr unzulässiger Immissionen“ vorgehen. Bei ersterem appelliere ich an den gesunden Hausverstand. Gesetzlich dürfen Nachbarn nach 22.00 Uhr nicht gestört werden. Am besten kündigt man sein privates Sommerfest den Nachbarn vorher an oder – noch besser – lädt diese gleich direkt ein.

Genauso verhält es sich mit der Gartenpflege, speziell mit dem Rasenmähen. Im Gesetz ist lediglich festgehalten, dass „ungebührlicher Lärm“ nicht statthaft ist – aber Hand aufs Herz: Rasen mähen in der Mittagszeit, am Sonntag oder in den späten Abend hinein muss wirklich nicht sein.

Gerade bei Nachbarschaftskonflikten können Gesetze und Verordnungen nicht alles regeln. Die Bereitschaft, an andere zu denken ist oft ausreichend für ein friedliches Miteinander unter Nachbarn.

Mag. Katharina Wöß-Krall
Bürgermeisterin

erstellt von karin.boehler@rankweil.at veröffentlicht 14.06.2023, zuletzt geändert 15.06.2023