Hochwasserschutz

Trotz aller Schutzvorkehrungen ist Vorarlberg als wasserreiches Land gegen außergewöhnliches Hochwasser nicht gefeit.

Hochwasser

Im Rahmen des finanziell und technisch machbaren Aufwandes bietet die öffentliche Hand in Österreich einen durchaus hohen Hochwasserschutz-Standard an. Die Verbauung unserer Fließgewässer bis zur absoluten Sicherheit ist jedoch unmöglich. Eigene Vorsorgemaßnahmen sind deshalb wichtig! Im Überlastfall, wenn die Kapazität öffentlicher Schutzmaßnahmen erschöpft ist, helfen oft einfache Vorkehrungen, Schäden an Gebäuden zu minimieren.

Starkregen

Als Starkregen werden Niederschläge von mehr als 25 Millimetern pro Stunde oder mehr als 35 Millimetern in sechs Stunden bezeichnet. Im Unterschied zu Hochwasser hat Starkregen nicht unbedingt etwas mit Gewässern (Bächen, Flüssen etc.) zu tun, sondern wird durch das Abregnen von Gewitterwolken verursacht. Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und können drastische Folgen mit sich bringen: Der Boden kann die großen Wassermassen nicht auf einmal aufnehmen. Auch die Kanalisation ist schnell überfordert.

Mögliche Folgen

  • Überschwemmungen
  • Hangwasser
  • Sturzfluten
  • Erdrutsche

Solche Ereignisse können schwierig oder kaum vorhergesagt werden, sind aber wegen ihrer Plötzlichkeit sehr gefährlich.

Gefährdete Bereiche

Private Schutzmaßnahmen sind vor allem bei Objekten in folgenden Gebieten empfehlenswert:

  • in unmittelbarer Nähe von Gewässern
  • in Mulden oder Senken im Tal
  • im Mündungsbereich kleiner Seitengewässer
  • im Einlaufbereich von Durchlässen und Verrohrungen

Die Maßnahmen

Die Beschädigung von Gebäuden durch Hochwasser und hochanstehendes Grundwasser geschieht durch:

  • die Strömung des Wassers (Druck auf Gebäudewände, Erosion und Unterspülung)
  • Auftrieb durch steigendes Grundwasser
  • eindringendes Wasser und Schlamm

Drei Schritte zum privaten Hochwasserschutz

  1. Information zum Gefährdungspotenzial des Bauplatzes
  2. Gefahrenbewusste Positionierung des Objektes auf dem Grundstück
  3. Hochwassersichere Konstruktion, Innenausstattung und Nutzung der Räume

Vor dem Bau – Information über den Standort!

Erkundigen Sie sich vor dem Erwerb oder der Errichtung von Gebäuden über Naturgefahren an diesem Grundstück im Gemeindeamt, recherchieren Sie in der Dorf-Chronik, bei Nachbarn oder Landwirten des Ortes. Informationen über die Hochwassergefährdung mancher Grundstücke finden Sie auch in den Gefahrenzonenplänen der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Abteilung Wasserwirtschaft im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Diese liegen im Gemeindeamt auf oder sind auf der Homepage des Landes einsehbar.

Bei Neubauten – Das Gebäude am richtigen Platz!

Die richtige Positionierung des Gebäudes in Hinblick auf mögliche Hochwassergefahren ist die beste Schutzmaßnahme. In Gefahrenbereichen sind private Vorkehrungen mittel- bis langfristig in jedem Fall günstiger als die Sanierung im Schadensfall. Die wichtigsten baulichen Schutzmaßnahmen in gefährdeten Bereichen sind auftriebssichere Dichtwannen unter den Objekten, Verzicht auf das Kellergeschoss, das Bauen auf Stützen und die sorgfältige Ausführung der Installationsöffnungen.

Bei bestehenden Gebäuden – Abdichtung und Schutz

Im Außenbereich verhindern Sperren das Vordringen von Wasser zum Gebäude. Sperren am Gebäude selbst verhindern das Eindringen von Wasser in das Objekt. Klassische Maßnahmen sind etwa Sandsäcke, Erddämme mit Folie, Dammbalken- oder Dammtafelsysteme. Alle Lösungen müssen auf die bestehende Konstruktion, die Wasserbeständigkeit der Baustoffe und die erreichbare Dichtheit des Gesamtsystems abgestimmt werden. Zu beachten ist, dass alle diese Schutzvorkehrungen nur wirken, wenn keine Unterströmung der Barrieren stattfindet und die Systeme am Bauwerk dicht angeschlossen sind.

Vorkehrung und Versicherung

Bauliche Maßnahmen sind nur bis zu einem gewissen Schadenswert rentabel. In üblichen Versicherungspolizzen sind Hochwasserschäden allerdings meist nur bis zu einer geringen Schadenshöhe gedeckt. Für Informationen zu weitergehenden Versicherungsleistungen wenden Sie sich an Ihre Versicherung bzw. den Fachverband der Versicherungsunternehmen Österreichs.

Was tun im Ernstfall?

Beobachtungen, die langfristig zu Gefahrensituationen führen können, melden Sie bitte in Ihrem Gemeindeamt. Aufbau des mobilen Hochwasserschutzes (z.B. Legen der vorbereiteten Sandsäcke bei Gebäudeöffnungen, Setzen der mobilen Elemente usw.). Bei akuter Gefährdung wenden Sie sich bitte sofort an den Feuerwehrnotruf: Telefon 122.

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erstellt von Kevin Zimmermann veröffentlicht 13.07.2023, zuletzt geändert 24.09.2024