Rezeptgebührenbefreiung

Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind.

Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von Rezeptgebühren:

  • Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung vom Service-Entgelt für die E-Card
  • Ein Antrag kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden

Mehr Informationen finden Sie hier.

erstellt von Tanja Schroller veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 18.02.2025