Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 kann ab sofort bis 16.02.2024 beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 500 Euro. Neu ist eine „Ausschleifregel“ bei Überschreiten der Einkommensgrenze.

Antragstellung online
Anträge können von 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 über das Online-Formular oder persönlich im Rathaus erfolgen. Aktuelle Einkommensnachweise von allen Haushaltsmitgliedern (Lohnzettel, Wohnbeihilfebescheid, Bankverbindung, etc.) sind beizufügen.

Bei Fragen
stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil gerne telefonisch unter T +43 5522 405 1401 oder T +43 5522 405 1406 zur Verfügung.

Einkommensgrenzen/ Einkommensgrenze "Ausschleifregel"

  • 1 Personenhaushalt 1.900/ 2.300,- EUR
  • 2 Personenhaushalt 2.800/ 3.200,- EUR
  • 3 Personenhaushalt 3.250/ 3.650,- EUR
  • 4 Personenhaushalt 3.650/ 4.050,- EUR
  • 5 Personenhaushalt 4.100/ 4.500,- EUR
  • 6 Personenhaushalt 4.500/ 4.900,- EUR
  • 7 Personenhaushalt 4.950/ 5.350,- EUR
  • jede weitere Person +430/ +400,- EUR

Wichtiger Hinweis
Alle Haushalte, welche den Heizkostenzuschuss PLUS 2023 des Landes bereits erhalten haben, bekommen den Heizkostenzuschuss 2023/24 automatisch überwiesen. Es ist keine neuerliche Antragsstellung notwendig.

erstellt von Stefanie Kollmann-Obwegeser veröffentlicht 16.10.2023, zuletzt geändert 06.11.2023 abgelaufen