Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Rankweil ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.rankweil.at, wochenmarkt.rankweil.at, bibliothek.rankweil.at, kindergarten.rankweil.at, musikschule.rankweil.at, vereine.rankweil.at und www.erlebnis-rankweil.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlen Textalternativen. Es handelt sich dabei aber hauptsächlich um dekorativen Inhalt.

Die PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind nicht zur Gänze mit den Vorgaben des WCAG Erfolgskriteriums 4.1.2 konform. Es ist geplant, PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie beispielsweise Antragsformulare, auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben.

Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Es ist geplant, Videos um Untertitel zu ergänzen.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung wäre unseres Erachtens eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Ausgenommen von der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Marktgemeinde Rankweil liegen. Für die Inhalte von Dritten kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.4.2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im April 2024. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.4.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Das Online-Redaktionsteam der Marktgemeinde Rankweil ist um eine möglichst barrierefreie Gestaltung seiner Website bemüht. Die Inhalte und Angebote auf dieser Homepage werden dementsprechend laufend verbessert. Sie sollen allen Internetnutzer*innen – unabhängig von Beeinträchtigungen oder Einschränkungen – zur Verfügung stehen. Auch eine gute Verständlichkeit und Bedienbarkeit sind wesentliche Kriterien einer barrierefreien Website.

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist der Marktgemeinde Rankweil die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Ihre Anfrage wird geprüft und Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.

Kontakt

Marktgemeinde Rankweil
Kevin Zimmermann
T +43 5522 405 1553
kevin.zimmermann@rankweil.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie dies bei der Monitoring Stelle der Vorarlberger Volksanwaltschaft unter vma@landesvolksanwalt.at melden.

erstellt von Kevin Zimmermann veröffentlicht 20.03.2024, zuletzt geändert 19.04.2024