Funde aktuell

Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt (Gegenstände ab 10 Euro), sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt abzugeben. Funde, die nicht zugeordnet werden können, verbleiben ein Jahr beim Fundamt.

Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der bzw. die Eigentümer*in innerhalb eines Jahres nicht beim Fundamt meldet. Gegenstände, die nach zwölf Monaten noch im Fundamt verbleiben, werden entweder einem karitativen Zweck zugeführt oder bei geringem Wert entsorgt. Fahrräder kommen zur Versteigerung. 

Bei verlorenen Gegenständen wie Brillen oder Buskarten etc. kann bei Bedarf eine gebührenpflichtige Verlustmeldung ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z.B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte die Gemeindepolizei .

Fundamt im Rathaus oder Online
Das Fundamt der Marktgemeinde Rankweil befindet sich im Bürgerservice im Rathaus. Auch online unter fundamt.gv.at können Sie verlorene Gegenstände suchen, bzw. Fundgegenstände melden.

Alle Fundgegenstände von Wert sind unter www.fundamt.gv.at einsehbar. Verlustgegenstände können hier aus den Fundbüchern der österreichischen Städte und Gemeinden gucht,aber auch gemeldet werden. 

Im Fund- und Verlustanzeiger des Rankweiler Gemeindeblatts sowie nachstehend werden die Funde ebenso veröffentlicht. Auf dieser Seite sind die jeweiligen Fundstücke drei Wochen lang online. 


Aktuelle Funde 

Fahrräder
verschiedene Schlüssel
Armband (Bushaltestelle Letze)
Helm (Marktplatz)
Tasche (Bundesstraße 22)
Ladecase für Kopfhörer (Bäckerei Schnell)

erstellt von rankweil veröffentlicht 19.11.2015, zuletzt geändert 01.10.2024