Meldebestätigung

Sie können eine Meldebestätigung jederzeit zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes am Schalter beim Bürgerservices beantragen und anschließend gleich mitnehmen.

Eine Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz (bzw. wenn derzeit kein aktueller Wohnsitz besteht, dann über den letzten Wohnsitz) kann auch online aus dem Zentralen Melderegister unter Verwendung der Bürgerkarte verlangt und erteilt werden.

Diese Meldebestätigung ist mit einer Amtssignatur versehen. Deshalb hat auch ein elektronischer Ausdruck oder eine Kopie die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde (§ 20 E-Government-Gesetz).

Für die Meldebestätigung ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 3 Euro zu entrichten.

Meldebestätigungen über Meldungen vor dem 1. März 2002 können nur aus dem lokalen Melderegister von der für die damalige Meldung örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden.

 

Online-Meldeauskunft
Sie können auch die Meldeauskunft beim Zentralen Melderegister auch online mittels Bürgerkarten anfordern. Mehr Informationen finden Sie hier.

erstellt von Stefanie Kollmann-Obwegeser veröffentlicht 28.12.2020, zuletzt geändert 29.12.2020