Eheschließung und eingetragene Partnerschaft

Eheschließung

Der erste Schritt auf dem Weg zur Hochzeit ist die Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot) bei einem Standesamt Ihrer Wahl.
Das Aufgebot kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Einen Termin für Ihre Hochzeit können Sie auch zu einem früheren Zeitpunkt telefonisch reservieren.

Für die Anmeldung sind einige Unterlagen und Dokumente notwendig. Je nach Sachlage ist dies sehr unterschiedlich. Ihr Standesamt gibt Ihnen gerne darüber Auskunft. Bei Fragen richten Sie sich an standesamt@rankweil.at.

Eingetragene Partnerschaft

Wenn sich ein Paar entschieden hat, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, erfolgt dies unter gleichzeitiger und persönlicher Anwesenheit beider Partner/innen vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten. Bei der eingetragenen Partnerschaft wird, ähnlich zur Eheschließung, ein Konsensgespräch (Ja-Wort) geführt sowie die Rechtswirksamkeit mit der Unterschrift besiegelt.

Für die Anmeldung zur Partnerschaft sind einige Unterlagen und Dokumente notwendig. Je nach Sachlage ist dies sehr unterschiedlich. Ihr Standesamt gibt Ihnen gerne darüber Auskunft.

Weitere Informationen zum Thema "Eingetragene Partnerschaft" finden Sie auch unter oesterreich.gv.at

Namensänderung

Bei einer Eheschließung haben die Verlobten die Möglichkeit, sich für den Nachnamen des jeweils anderen zu entscheiden und somit einen gemeinsamen Familiennamen/Doppelnamen zu führen oder den bisherigen Nachnamen beizubehalten.

Bei einer Namensänderung muss ein neuer Reisepass beantragt werden, wenn Sie nach der Hochzeit geplant haben ins Ausland zu reisen. 

Familienname von gemeinsamen Kindern
Ändert sich der Familienname der Eltern bzw. eines Elternteils oder heiraten die Eltern einander, so kann der Familienname des Kindes erneut bestimmt werden. Entweder behalten die Kinder den Nachnamen der Mutter/des Vaters oder man setzt einen Doppelnamen aus beiden Familiennamen zusammen. Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Nachnamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist. 

Über die Bestimmungsmöglichkeiten und die dazu erforderlichen Dokumente erhalten Sie auf dem Standesamt der Marktgemeinde Rankweil Auskunft. Weitere Informationen finden Sie zudem hier

Trauräume

Die Anforderungen an die Räumlichkeiten, in denen der gemeinsame Lebensweg beginnen soll, sind so individuell wie die Hochzeitspaare selbst.

Daher haben Paare in Rankweil die Wahl zwischen zwei verschiedenen Trauräumen. Sie befinden sich im Rathaus und sind jeweils mit einer Musikanlage ausgestattet. Live-Musik kann bei Wunsch optional dazu gebucht werden.

Trauraum im Rathaus
Der Trauraum im Rathaus verfügt über 30 Sitz- und 10 bis 15 Stehplätze.

Gewölbekeller im Rathaus
Eine Alternative zum klassischen Trauraum ist der historischen Gewölbekeller im Rathaus, in welchem max. 40 Personen Platz finden.

Online Anfrage Eheschließung und Verpartnerung

Sie können gerne online mit dem Standesamt Rankweil Kontakt aufnehmen und eine Online-Anfrage zur Eheschließung oder Verpartnerung stellen.

Heiratsurkunde

Mehr Informationen finden Sie auch hier: Urkunden und Gebühren

erstellt von Stefanie Kollmann-Obwegeser zuletzt geändert 24.01.2024