Todesfall
Was ist zu tun?
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, gehört dies zu den schwersten Stunden im Leben der Hinterbliebenen. Zur Trauer kommen nach einem Todesfall auch noch zahlreiche organisatorische Fragen hinzu. Der ärztliche Notdienst übernimmt die Funktion des Totenbeschauers.
In erster Linie übernimmt das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen alle mit dem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Friedhofsgebühren
Die Gebühren für die Benützung der Grabstätten auf den Gemeindefriedhofanlagen „Unterer St. Michael“, „Waldfriedhof“ und „Brederis“ sind unten unter Downloads abrufbar.
Nähere Auskünfte zu den Gemeindefriedhofanlagen erhalten Sie beim Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil oder beim Friedhofsverwalter Thomas Lins, der unter den Telefonnummern +43 5522 405 1320 bzw. +43 664 88602165 erreichbar ist.
Download
Allgemeine Friedhofsordnung
Friedhofsordnung Urnengräber
Friedhofsgebühren 2021
Sterbeurkunde
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, folgende Dokumente:
_ Lichtbildausweis der beantragenden Person
_ Geburtsurkunde des Verstorbenen
_ Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
_ Heiratsurkunde des Verstorbenen
_ evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
_ Sterbeurkunde bei Verwitweten
_ evtl. Scheidungsurteil
Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.
Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.
Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro
Nähere Informationen finden Sie hier.