Anpassung des Straßen- und Wegekonzepts in Brederis

Vor rund acht Monaten hat die Marktgemeinde Rankweil begonnen, die Auswirkungen des bereits umgesetzten Straßen- und Wegekonzepts in Rankweil-Brederis aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Ergebnisse liegen nun vor und bringen nach mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen Verwaltung, Politik und einer Bürgerinitiative mehrere Änderungen mit sich.

Die Fahrverbote im Weitried werden mit der Zusatztafel „Ausgenommen Anrainer“ ergänzt. Anrainer sind die Rechtsbesitzer als ausschließlich Eigentümer, Mieter und Pächter der neben der Straße befindlichen Grundstücke.

Im Bereich Ob den Bündten/Hinter den Bündten werden die Fahrverbote mit der Zusatztafel „Ausgenommen Anrainerverkehr“ erweitert. Anrainerverkehr umfasst auch den Verkehr Dritter zu Anrainern – also etwa Besucher*innen, Gäste, Lieferant*innen und Angestellte.

Die Durchfahrt Maldinaweg in Richtung Sennhofweg wird für den KFZ-Verkehr im Zeitraum von Montag bis Freitag, 16:00 bis 19:00 Uhr, gestattet.

Die Einfahrt in den St.-Anna-Weg von der L52 kommend in Richtung Glöckler ist von Montag bis Freitag, zwischen 16:00 und 18:00 Uhr, verboten. Ausgenommen sind Anrainer*innen, Radfahrer*innen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Zudem ist ein Umkehrplatz für KFZ-Lenker*innen auf der Kirchstraße – vor der Begegnungszone bzw. der Volksschule – in Planung.

 „Noch nie wurden in Rankweil von Verwaltung, Politik und externen Experten*innen so viele Arbeitsstunden in die Anpassung eines bereits in der Gemeindevertretung beschlossenen Konzepts investiert. An diesem politisch untermauerten Beschluss ist nun nicht mehr zu rütteln“, betont Bürgermeisterin Katharina Wöß-Krall. Die Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen erfolgt im ersten Quartal 2024.



erstellt von Karin Böhler veröffentlicht 20.02.2024, zuletzt geändert 27.02.2024