Ortsübliche Miete
Wer Wohnbeihilfe beantragen will, darf für seine Wohnung höchstens die ortsübliche Miete zahlen. Liegt die Miete höher, ist der Bezug der Beihilfe nicht möglich. Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Miete ist stets der Preisspiegel gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften.
2008 hat der Rankweiler Gemeindevorstand erstmals die Höchstgrenze für die ortsübliche Miete mit 8,50 Euro pro Quadratmeter (inkl. MwSt., exkl. Betriebskosten) festgelegt. Seit 2010 gilt die ortsübliche Miete in Rankweil auch für die Gemeinden Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Röthis, Sulz, Übersaxen, Viktorsberg, Weiler und Zwischenwasser.
Die Entwicklung der ortsüblichen Miete ist an den Richtwertmietzins des Verbraucherpreisindexes gekoppelt, sodass eine Angleichung der Höchstgrenze zuerst alle zwei Jahre, ab dem Jahre 2013 jährlich erfolgt.
Entwicklung der ortsüblichen Miete
2008 8,50 Euro
2011 8,82 Euro
2013 9,36 Euro
2014 9,43 Euro
2015 9,58 Euro
2016 9,67 Euro
2017 10,29 Euro pro m2 für 1-2 Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen bis 60 m2 sowie 9,76 Euro pro m2 für 3 oder mehr Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen über 60 m2
2018 10,50 Euro pro m2 für 1-2 Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen bis 60 m2 sowie 9,96 Euro pro m2 für 3 oder mehr Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen über 60 m2
2019 10,71 Euro pro m2 für 1-2 Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen bis 60 m2 sowie 10,16 Euro pro m2 für 3 oder mehr Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen über 60 m2
2020 10,88 Euro pro m2 für 1-2 Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen bis 60 m2 sowie 10,32 Euro pro m2 für 3 oder mehr Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen über 60 m2
2021 11,03 Euro pro m2 für 1-2 Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen bis 60 m2 sowie 10,46 Euro pro m2 für 3 oder mehr Zimmerwohnungen bzw. Wohnungen über 60 m2