Familienzuschuss
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze
- bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt
Online-Antrag
Den Online-Antrag finden Sie auf der Homepage des Landes Vorarlberg.
Downloads finden Sie im Downloadbereich in PDF und in WORD.