Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze
  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt

Online-Antrag
Den Online-Antrag finden Sie auf der Homepage des Landes Vorarlberg.

Downloads finden Sie im Downloadbereich in PDF und in WORD.

erstellt von rankweil veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 16.02.2022