Maßnahmenpaket für Wirtschaft und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer
Im Schulterschluss mit den Vorarlberger Sozialpartnern und den regionalen Banken hat sich die Landesregierung auf ein Maßnahmenpaket für die heimische Wirtschaft und die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer verständigt.
„Wir haben uns miteinander ein großes Ziel gesetzt: Niemand soll in dieser Krise seine Existenz verlieren“, hat Landeshauptmann Markus Wallner die gemeinsame Initiative begründet, mit der Vorarlberg die Maßnahmen auf Bundesebene ergänzt. Dabei soll es Unterstützung überall dort geben, wo die Hilfe des Bundes nicht greift, kündigte der Landeshauptmann an.
In einem ersten Schritt wird ein Vorarlberger Soforthilfefonds gegründet, der mit rund zwölf Millionen Euro dotiert ist. Weiters wird an einem Haftungsmodell für Kleinkredite im Umfang von acht Millionen Euro gearbeitet. Die Größenordnung des Hilfspakets liegt also bei rund 20 Millionen Euro. Von einer „absoluten Ausnahmesituation“ sprach Wirtschaftslandesrat Marco Tittler. In dem Zusammenhang appellierte der Landesrat an die Vorarlberger Bevölkerung, „die heimische Wirtschaft wo es geht zu unterstützen“. Alle negativen Auswirkungen abzufedern werde jedoch nicht möglich sein, schränkte Tittler ein. Im Vordergrund stehe jetzt, Liquidität, Arbeitsplätze und Existenzen abzusichern, bekräftigte der Landesrat. Er erinnerte neben den Maßnahmen im Hilfspaket auch an die Möglichkeit, nach Absprache Gemeindeabgaben auszusetzen oder Versicherungsprämien bzw. Bankkredite zu stunden.
Sicherheitsnetz und Rettungsschirm
Wirtschaftskammerpräsident Hans Peter Metzler zeigte sich erfreut, „dass wir im Land zusätzlich noch ein Sicherheitsnetz spannen, um Unternehmer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzufangen und Hilfestellung zu geben“. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass ab heute (Freitag) 17:00 Uhr Anträge für den gestern vorgestellten Härtefallfonds unter www.wko.at/haertefall-fonds eingebracht werden können. „Wir versuchen sofort, dieses Geld nächste Woche fließen zu lassen“, sagte Metzler und betonte: „Der Fonds hat eine zentrale Aufgabe: Er ist eine Erste-Hilfe-Maßnahme und unterstützt all jene, die jetzt keine Umsätze haben bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten wie z.B. Wohnkosten bzw. täglicher Bedarfe des Lebens. Der Härtefall-Fonds ist kein Entschädigungsfonds. Er ist eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für den Unternehmer. Zusätzlich zum Härtefall-Fonds wird eine mit 15 Milliarden Euro dotierte Notfallhilfe mit Haftungen und Zuschüssen für die Unternehmen ausgearbeitet.“
Fünf Millionen Euro werden von der Arbeiterkammer Vorarlberg für den Soforthilfefonds bereitgestellt, wie Arbeiterkammerpräsident Hubert Hämmerle ausführte. Er sprach von einem „Rettungsschirm“: „Die Unterstützung ist für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien, die trotz ausgearbeiteter Bundesmaßnahmen in Existenznot kommen“. Daneben bestehe die Möglichkeit, die Menschen in der Wohnbeihilfe zu fördern und zu unterstützen. Auf der Homepage www.ak-vorarlberg.at können ab Montag Anträge gestellt werden.
Den gemeinsamen Einsatz für Menschen in Not würdigte auch ÖGB-Landesvorsitzender Reinhard Stemmer. Darüber hinaus richtete er einen eindringlichen Appell an all jene Unternehmer, die bereits Mitarbeitende entlassen haben: „Bitte steigen sie um auf Kurzarbeit, das ist auch rückwirkend noch möglich“. Bis gestern (Donnerstag) habe der ÖGB Vorarlberg mit dem AMS 683 Anträge über Kurzarbeit behandelt, 700 weitere Anträge müssten noch abgearbeitet werden, informierte Stemmer, der mit Blick auf die Wartezeit um Verständnis bat.
Vorarlberg-Soforthilfefonds
Der Vorarlberg-Soforthilfefonds richtet sich an jene Personen und Unternehmen, die beim Härtefallfonds des Bundes aufgrund der dort geltenden Bestimmungen nicht berücksichtigt werden oder die sich in einer existentiellen Notlage befinden. Ab Montag, 30. März 2020, können betroffene ArbeitnehmerInnen auf der Homepage der Vorarlberger Arbeiterkammer (www.ak-vorarlberg.at) ein Förderansuchen stellen, indem sie das Onlineformular ausfüllen. Voraussetzung: Unselbstständig Erwerbstätige mit Arbeitsplatz oder Wohnsitz in Vorarlberg, die nach dem 15. März 2020 aufgrund der Corona-Krise arbeitslos wurden, in Kurzarbeit gehen mussten oder ArbeitnehmerInnen mit gravierenden Einkommenseinbußen aus sonstigen Gründen, die nach dem 15. März dieses Jahres eingetreten sind. Betroffene Unternehmer wenden sich an die Wirtschaftskammer Vorarlberg. Die Details der dafür vorgesehenen Richtlinien sind derzeit noch in Ausarbeitung.
Haftungsübernahme bei Mikrokrediten
Daneben arbeitet Vorarlberg an einem Prozedere zur Übernahme von Haftungen für Einpersonenunternehmen (EPU), Kleinstbetriebe bis maximal zehn Mitarbeitende, neue Selbstständige und freiberuflich Tätige. „Unsere EPU’s und Kleinstbetriebe, die oft gar nicht mehr arbeiten können und bei den Einnahmen damit einen Totalausfall verzeichnen, benötigen in der aktuellen Situation vor allem Sicherheit und eine Perspektive. Um rasch zusätzliche Liquidität sicherstellen, wollen wir den Härtefallfonds des Bundes hier um eine wichtige Komponente erweitern“, betont Landesrat Tittler.