Räumlicher Entwicklungsplan 2024 (REP)
Hier können die Unterlagen zum REP-Entwurf heruntergeladen werden. Auf den Postern findet sich der Entwurf des Verordnungstextes (§ 1-25), der die Grundsätze und Ziele des REP beinhaltet. Bei den grünen Texten sind Erklärungen, ergänzenden Informationen und Analyseergebnisse.
Der Zielplan bildet den Planteil zur REP-Verordnung, der die räumlich verortbaren Ziele plangraphisch darstellt. Anregungen können bis 12. Mai 2024 an marcella.zauner@rankweil.at gesendet werden. Diese fließen dann in den REP-Entwurf ein, welcher der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt wird. Danach erfolgt eine mindestens vierwöchige Auflagefrist (Veröffentlichungsportal, Website, Rathaus), bei welcher Bürger*innen schriftliche Stellungnahmen abgeben können.