Waschbar Vertragsrichtlinien

1. Präambel

Die Abfallvermeidung ist ein vorrangiges Ziel der Marktgemeinde Rankweil. Um die Verwendung von Mehrweggeschirr und somit die Abfallvermeidung zu fördern, stellt die Marktgemeinde Rankweil für Veranstaltungen einen mobilen Abwaschanhänger

  • Tandem-Hochladerkofferanhänger
  • Marke: WM Meyer
  • Handelsbezeichnung: WM EG-AZHLC
  • Fahrgestellnummer: WWC233CUORW000008
  • inklusive fix verbauter Abwascheinheit

zur Verfügung. Dieser kann von Vereinen, Firmen, Regio-Gemeinden, Schulen, Kindergärten und Privatpersonen sowohl für private als auch für öffentliche Veranstaltungen ausgeliehen werden.

2. Leihgegenstand

Der in Punkt 1. dieser Vereinbarung näher bezeichnete mobile Abwaschanhänger samt Inventar laut der diesem Vertrag beiliegenden Liste, welche einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung darstellt, bildet den Vertragsgegenstand.

Der mobile Abwaschanhänger wird in der Regel vom Bauhof der Marktgemeinde Rankweil an den Veranstaltungsort zugestellt und wieder abgeholt. Für die Zustellung und Abholung wird der aktuelle Stundensatz des Bauhofes der Marktgemeinde Rankweil verrechnet.

In Ausnahmefällen kann der mobile Abwaschanhänger von der entleihenden Partei selbst abgeholt und wieder zum Bauhof (Adresse: Bauhofgasse 2, 6830 Rankweil) zurückgebracht werden. In diesem Fall haftet die entleihende Partei für jegliche Schäden am Abwaschanhänger und Inventar, die durch den Transport verursacht werden, und hält die Marktgemeinde Rankweil diesbezüglich schad- und klaglos. Bei Selbstabholung hat die entleihende Partei dafür zu sorgen, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben beim Transport (insb. Straßenverkehrsordnung, Führscheingesetz und Kraftfahrgesetz) eingehalten werden. Die entleihende Partei bestätigt, dass hinsichtlich des Zugfahrzeuges eine Haftpflichtversicherung besteht.

3. Nutzungsbedingungen

Der mobile Abwaschanhänger darf von der entleihenden Partei ausschließlich zum Abwaschen von Geschirr verwendet werden. Die Nutzung ist nur zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Zu- und Abfahrtswege zum Aufstellungsort müssen befestigt, befahrbar und frei zugänglich sein.

Die entleihende Partei ist verpflichtet, bei der Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. Später vorgebrachte Reklamationen können nicht geltend gemacht werden. Die entleihende Partei bzw. von ihr beauftragte Personen verpflichten sich, den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle maßgeblichen Vorschriften, insbesondere die Betriebsanleitung, zu beachten.

Unsachgemäße oder missbräuchliche Benutzung, die zu Schäden führt, wird der entleihenden Partei angelastet. Schäden sind unverzüglich zu melden.

Der Anhänger ist haftpflicht- und maschinenbruchversichert. Bei Schadensereignissen trägt die entleihende Partei einen allfälligen Selbstbehalt.

Vor Benutzung des mobilen Abwaschanhängers hat die entleihende Partei die Funktion der Gerätschaften zu überprüfen und bei allfälligen Störungen umgehend die Marktgemeinde Rankweil zu verständigen. Ist ein Gebrechen durch unsachgemäße Handhabung oder Fehlbedienung der entleihenden Partei herbeigeführt worden, so sind die Reparaturkosten von diesem zu entrichten.

Die entleihende Partei haftet für die diebstahlsichere Verwahrung des Inventars während der Ausleihzeit sowie für Schäden bzw. Verlust von Geschirr und Zubehör.

Der mobile Abwaschanhänger ist vor der Rückgabe außen und innen zu reinigen. Sollte der mobile Abwaschanhänger samt Inventar verschmutzt zurückgegeben werden, wird die Markgemeinde Rankweil die Reinigung selbst vornehmen. Die anfallenden Reinigungskosten sind diesfalls von der entleihenden Partei zu bezahlen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem aktuellen Stundensatz des Bauhofes der Markgemeinde Rankweil.

4. Leihgebühren

Die Leihgebühren betragen für das Jahr 2025 für

  • Regio-Gemeinden/Vereine 60,00 Euro pro Tag; für jeden weiteren Tag: 20,00 Euro
  • Firmen/Gewerbetreibende/Privatpersonen: 200,00 Euro pro Tag; für jeden weiteren Tag: 40,00 Euro

Zusätzlich fallen 5,00 Euro Kosten für Reinigungsmittel pro Veranstaltungstag an.

In sämtlichen der angeführten Beträge ist keine Mehrwertsteuer enthalten.

Die Kosten fallen nur am/an den Veranstaltungstag/en an. Wenn der Tag der Abholung und/oder der Rücktransport des mobilen Abwaschanhängers nicht der Veranstaltungstag ist, fallen für diese/n Tag/e keine Kosten an.

5. Kaution

Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Zurückstellung des mobilen Abwaschanhängers leistet die entleihende Partei eine Kaution in Höhe von 250,00 € in bar. Die Kaution bzw. der nach Abzug von Forderungen der Marktgemeinde Rankweil verbliebene Restbetrag wird nach Zurückstellung des mobilen Abwaschanhängers an die entleihende Partei ausgefolgt.

6. Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien vereinbaren Schriftzwang. Demnach sind alle Vereinbarungen, Ergänzungen und allfällige Änderungen dieses Vertrages nur dann gültig, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftlichkeitserfordernisses.

Dieser Vertrag gibt die Absprachen der Vertragsparteien richtig und vollständig wieder; mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Alle Vertragsparteien verzichten hiermit darauf, diesen Vertrag, aus welchem Grund und Titel auch immer, anzufechten oder zu bestreiten.