Der Schafplatz befindet sich in einem Naherholungsgebiet von Rankweil. Aus diesem Grund sind Veranstaltungen mit technisch verstärkter Musik gänzlich untersagt.
Private Veranstaltungen (Familienfeste, interne Firmen- und Vereinsfeiern) mit über 50 Personen, bedürfen einer Bewilligung der Marktgemeinde Rankweil.
Die Benützung des unversperrten Teils des Gebäudes sowie die Benützung einer Grillstelle, des Wasserlaufs, des Fitnessparcours, des Waldlehrpfads sowie der Rasen- und Parkanlage ist unentgeltlich gestattet.
Zur Schonung der Anlage sind Fußball- und ähnliche Gruppenspiele in der Rasenanlage zu unterlassen.
Für alle Veranstaltungen ist ein:e für Ordnung und Sicherheit Verantwortliche:r unter Angabe der Anschrift und Telefonnummer namhaft zu machen, welche:r sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle ortspolizeilichen Vorschriften eingehalten und Anweisungen der Forstschutzorgane Folge geleistet wird. Der/die Verantwortliche:r hat insbesondere auf Folgendes zu achten:
Ein Zeltaufbau jeglicher Art für Veranstaltungen ist untersagt.
Die Einhebung von Eintrittsgeldern ist nicht gestattet.
Feuer darf nur an den vorgesehenen Feuerstellen, sofern die Windverhältnisse dies zulassen, entzündet werden. Die Feuerstellen sind bis 22:00 Uhr brandsicher zu löschen. Das Feuerholz ist vom/von der Veranstalter:in zu stellen, die Entnahme von Holz jeder Art aus dem Waldbestand ist verboten.
Mit der Reservierung ist dem/der Veranstalter:in die Benützung von einer Grillstelle vorbehalten.
Für die Zufahrt zum Schafplatz gilt ein allgemeines Fahrverbot. Die Zufahrt ist für die Bewirtschaftung bei Veranstaltungen (maximal 1 PKW mit Berechtigungsschein) gestattet. Beim Aufgang zum Schafplatz befindet sich eine Schranke. Die Abholung bzw. die Abgabe des für den Schranken benötigten Schlüssels und der Berechtigungsscheine für die Zufahrt erfolgt beim Büro Jugend, Sport und Vereine der Marktgemeinde Rankweil (Adresse: Häusle-Villa, St-Peter-Gässele 1, 6830 Rankweil).
Öffentliche Parkmöglichkeiten sind bei der Auffahrt zum Schafplatz, beim Parkplatz Letze und Walgaustraße gegeben. Bei Veranstaltungen mit entsprechend hoher Besucherzahl ist ein Parkplatzordnungsdienst laut Veranstaltungsbewilligung zu gewährleisten.
Sperrstunde für alle Veranstaltungen ist um 24:00 Uhr.
Bei Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und Getränken hat der für die Veranstaltung Verantwortliche um die notwendige Konzession bzw. Bewilligung anzusuchen.
Die Marktgemeinde Rankweil lehnt jegliche Haftung bei Veranstaltungen ab. Die Vereine werden angehalten, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Der/die Veranstalter:in hat für eine schonende Nutzung der Einrichtung im Gebäude zu sorgen bzw. ist bei Beschädigung aller Art sowie bei Nichteinhaltung obiger Vereinbarung haftbar, wobei Beschädigungen unverzüglich anzuzeigen sind.
Vor jeder Veranstaltung wird die Anlage vom Platzwart an den/die Veranstalter:in übergeben und nach erfolgter Aufräumung findet erneut eine gemeinsame Abnahme statt.
Aktueller Stand: 24. Oktober 2024