Für umfangreichere Bewerbungen von Aktivitäten und Veranstaltungen, die die Textlänge des Vereinsanzeiger (von 550 Zeichen überschreiten), steht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Ankündigung als Vereinsankünder im Veranstaltungsteil zur Verfügung. Die Kosten sind in der Tarifübersicht angeführt.
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