Straßensperre „An der Maut“

Auf Grund von Grabungs- und Asphaltierungsarbeiten, kommt es auf der Gemeindestraße „An der Maut“ zu einer Vollsperre bis ca. 18.10.2024.

Mit Bescheid der Marktgemeinde Rankweil vom 21.02.2024 (Zl 2400163) wurde die  straßenpolizeiliche Bewilligung zur Vornahme von Arbeiten (Grabungsarbeiten) auf bzw. neben der öffentlichen Verkehrsfläche „An der Maut, GrNr. 6613/2, von der Kreuzung Grundweg bis Kreuzung L190“ in 6830 Rankweil erteilt.

Im Interesse der Sicherheit, Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den  Arbeiten beschäftigten Personen, werden im Zeitraum von 19.09.2024 bis 18.10.2024 im Baustellenbereich folgende temporären Verkehrsmaßnahmen gemäß § 43 Abs. 1a StVO 1960  verordnet:


§ 1
Die öffentliche Verkehrsfläche „An der Maut, GrNr. 6613/2 von der Kreuzung Grundweg bis GrNr. 5914/5“ wird für jeglichen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt.

§ 2
Die öffentliche Verkehrsfläche „An der Maut, GrNr. 6613/2, Kreuzung L190“ wird für die Dauer der  Arbeiten im og. Bereich auf einer Länge von 25 Meter eingeengt. Bei Einengung der Fahrbahn auf einen Fahrstreifen haben Lenker von Fahrzeugen, auf deren Seite sich die Einengung befindet, bei Gegenverkehr vor der Fahrbahnenge zu warten (Verkehrszeichen „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ gem. § 52 lit a) Ziff. 5 StVO 1960). Lenkern von Fahrzeugen, die in der Gegenrichtung fahren, ist die Wartepflicht für den Gegenverkehr anzuzeigen (Verkehrszeichen „Wartepflicht für Gegenverkehr“ gem. § 53 Abs 1 Ziff. 7a StVO 1960).

erstellt von Martin Köchle veröffentlicht 18.09.2024, zuletzt geändert 26.09.2024