Handwerkerbonus
Mit dem Handwerkerbonus des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).
Darum geht's
- Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).
- Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Millionen € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.
- Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
- Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1. März 2024 bis längstens 31. Dezember 2025 und kann ab 15. Juli 2024 hier beantragt werden.
Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Die Informationen auf dieser Website werden regelmäßig aktualisiert, um Sie bezüglich des Handwerkerbonus auf dem neuesten Stand zu halten. Sie können sich gerne bei unserem Infoservice eintragen, um über Änderungen und Fristen benachrichtigt zu werden.