Eheschließung und eingetragene Partnerschaft

Der erste Schritt auf dem Weg zur Eheschließung bzw. eingetragenen Partnerschaft in Rankweil ist eine Terminanfrage beim Standesamt und in weiterer Folge die Anmeldung der Eheschließung/Partnerschaft.

Eheschließung

Der erste Schritt auf dem Weg zur standesamtlichen Trauung ist die Terminanfrage beim Standesamt. Dies kann online über das Anfrageformular oder telefonisch geschehen. Möchten Sie einen bestimmten Trauraum in Anspruch nehmen, beachten Sie bitte die begrenzte Gästezahl und teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Anfrage mit (siehe Trauräumlichkeiten).

Für die spätere Anmeldung sind einige Unterlagen und Dokumente im Original notwendig. Je nach Sachlage ist dies sehr unterschiedlich. Im Zuge der Anfrage geben wir Ihnen gerne schriftlich Auskunft darüber.

Anschließend erfolgt die Anmeldung der Eheschließung (Ermittlung der Ehefähigkeit, früher: Aufgebot) beim Standesamt Rankweil. Alternativ kann diese auch bei jedem Standesamt in Österreich geschehen. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate (wir empfehlen zwei bis drei Monate) vor der Eheschließung erfolgen. Bei diesem Vorgespräch wird nach den Formalitäten auch der Ablauf der Trauung besprochen. Bei Fragen richten Sie sich an standesamt@rankweil.at. 

Eingetragene Partnerschaft

Wenn sich ein Paar entschieden hat, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, erfolgt dies unter gleichzeitiger und persönlicher Anwesenheit der Partner:innen vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten. Bei der eingetragenen Partnerschaft wird, ähnlich zur Eheschließung, ein Konsensgespräch (Ja-Wort) geführt sowie die Rechtswirksamkeit mit der Unterschrift besiegelt. Die Partnerschaft wird in unseren Trauräumlichkeiten geschlossen bzw. eingegangen.

Eine Terminanfrage für eine Verpartnerung können Sie online über das Anfrageformular oder telefonisch stellen.

Für die Anmeldung beim Standesamt sind einige Unterlagen und Dokumente notwendig. Je nach Sachlage können diese sehr unterschiedlich ausfallen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber, was vorgelegt werden muss.

Liegen die erforderlichen Dokumente im Original vor, kann die Anmeldung (Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit) erfolgen. Dies sollte frühestens sechs Monate (wir empfehlen zwei bis drei Monate) vor der eingetragenen Partnerschaft sein. Bei diesem Vorgespräch wird nach den Formalitäten auch der Ablauf der Verpartnerung besprochen.

Unbedingt zu beachten:
Auch bei der eingetragenen Partnerschaft ändert sich der Familienstand der Partner:innen, daher kann sie auch später nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Zudem ist im Falle einer gewünschten Auflösung eine Scheidung (gleich der Ehe) bei Gericht zu vollziehen.

Bei Partnerschaften mit fremden Staatsangehörigen kann es vorkommen, dass der Heimatstaat die eingetragene Partnerschaft nicht anerkennt und dort nicht in das vorhandene Personenstandsregister einträgt. Das kann zum Problem führen, dass der Familienstand in Österreich und im Heimatstaat unterschiedlich geführt wird!

Ehe oder Partnerschaft? Wir können Ihnen keine Rechtsauskünfte erteilen, welche Form der Partnerschaft für Sie persönlich sinnvoll ist. Da sich diese Entscheidung auf Ihre Lebenssituation bezieht, empfehlen wir bei rechtlichen Fragen sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Weitere Informationen zum Thema "Eingetragene Partnerschaft" finden Sie auch unter oesterreich.gv.at

Namensänderung

Bei einer Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft nach österreichischem Recht haben die Verlobten die Möglichkeit, sich für den Familiennamen des jeweils anderen zu entscheiden und somit einen gemeinsamen Familiennamen/Doppelnamen (vorangestellt, hintenangestellt, 2 Namensteile verbunden mit Bindestrich) zu führen oder den bisherigen Familiennamen beizubehalten. Eine namensrechtliche Erklärung kann auch noch nach der Eheschließung erfolgen.

Bei einer Namensänderung muss ein neuer Reisepass beantragt werden, wenn Sie nach der Hochzeit geplant haben ins Ausland zu reisen.

Familienname von gemeinsamen Kindern
Ändert sich der Familienname der Eltern bzw. eines Elternteils oder heiraten die Eltern einander, so kann der Familienname des Kindes erneut bestimmt werden. Für die Kinder bestimmt werden kann der Familienname der Mutter/des Vaters oder auch ein Doppelname zusammengesetzt aus beiden Familiennamen, wenn diese keinen gemeinsamen Familiennamen führen. Bestimmen die Eltern bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen, kann dieser oder auch ein eventueller Doppelname eines Elternteils bestimmt werden. Erfolgt keine Bestimmung behalten die Kinder den bisherigen Familiennamen bei.

Über die Bestimmungsmöglichkeiten und die dazu erforderlichen Dokumente informiert Sie das Standesamt.
Weitere Informationen zum Thema "Familienname des Kindes" finden Sie auch unter oesterreich.gv.at

Trauräume

Die Anforderungen an die Räumlichkeiten, in denen der gemeinsame Lebensweg beginnen soll, sind so individuell wie die Hochzeitspaare selbst. Daher haben Paare in Rankweil die Wahl zwischen drei verschiedenen Trauräumen. Je nach Anzahl der erwarteten Gäste finden Trauungen und Partnerschaften im Trauraum in der Häusle-Villa, im Gewölbekeller des Rathauses oder in der Stickerei neben der Häusle-Villa statt. Aus organisatorischen Gründen ist der gewünschte Trauraum bereits bei der Terminanfrage bekanntzugeben und wird im Falle einer Terminzusage für Sie für den Zeitraum der Trauung reserviert.

Trauräumlichkeiten im Überblick

Trauraum in der Häusle-Villa
Der Trauraum in der Häusle-Villa bietet Platz für maximal 30 Gäste.

Gewölbekeller im Rathaus
Eine Alternative zum klassischen Trauraum ist der historische Gewölbekeller im Rathaus, in welchem maximal 40 Personen Platz finden.

Stickerei-Gebäude neben der Häusle-Villa
Die alte Stickerei ist neuer Kulturort in Rankweil. Hier können standesamtliche Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften mit bis zu 50 Gästen stattfinden. Die Verwaltung der Stickerei obliegt der Kulturabteilung der Marktgemeinde Rankweil. Die Nutzungsgebühr für die Stickerei beträgt € 250,00.

Die Terminanfrage für eine Trauung/Partnerschaft in der Stickerei erfolgt über das Standesamt. Ein umfassendes Informationsblatt zu den neuen Trauräumen in Rankweil finden Sie hier. Die Nutzungsvereinbarung und Nutzungsordnung der Stickerei können Sie vorab hier ansehen.

Online-Anfrage Eheschließung und Verpartnerung

Sie können gerne online mit dem Standesamt Rankweil Kontakt aufnehmen und eine Online-Anfrage zur Eheschließung oder Verpartnerung stellen.

Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde

Mehr Informationen finden Sie auch hier: Urkunden und Gebühren

erstellt von Stefanie Kollmann-Obwegeser veröffentlicht 19.09.2024, zuletzt geändert 26.09.2024