Häufige Fragen

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge

Wer wird als Asylwerber bezeichnet?

Als Asylwerber bezeichnet man Menschen, die unfreiwillig aufgrund unterschiedlichster Gründe (z.B. aus Angst vor Verfolgung und Gewalt) ihre Heimat verlassen müssen. Diejenigen, die bis nach Österreich gelangen, haben das Recht einen Antrag auf ein Asylverfahren zu stellen. Während der Prüfung des Antrages haben die Menschen den Status eines Asylwerbers.

Wo kann ein Asylantrag eingebracht werden?

Ein Antrag auf internationalen Schutz kann nur im Inland und im Regelfall nur persönlich gestellt werden - bei jeder Polizeibehörde bzw. bei jeder/m Polizeibediensteten oder bei den Erstaufnahmestellen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

Wie geht es dann weiter?

Sobald ein Asylantrag gestellt wurde, gibt es im Regelfall einen faktischen Abschiebeschutz, das heißt, bis zu einer Entscheidung über diesen Antrag ist der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet. Menschen, die sich an eine Polizeibehörde bzw. an eine/n Polizeibedienstete/n wenden, um Asyl zu beantragen, werden von dieser/diesem erstbefragt. Danach erfolgt eine Befragung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das über die Asylgewährung zu entscheiden hat. Der Antrag muss in einer Erstaufnahmestelle persönlich eingebracht werden. Erst mit diesem Einbringen beginnt das eigentliche Asylverfahren. Daher erfolgt im Regelfall eine Überstellung in eine Erstaufnahmestelle, wenn der Antrag woanders gestellt wurde.

Welche Rechte und Pflichten haben Flüchtlinge?

Das Recht auf Asyl basiert im Grunde auf der Genfer Flüchtlingskonvention, die fast alle Staaten der Welt als Basis für den Umgang mit Flüchtlingen anerkennen. Sobald Österreich einer Asylwerberin/einem Asylwerber aufgrund der geltend gemachten Fluchtgründe Asyl zuerkannt hat, dürfen sich diese Menschen in Österreich niederlassen und haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt, um selbst für ihren Lebenserhalt sorgen zu können. Sie müssen innerhalb von vier Monaten ihr Grundversorgungs-Quartier verlassen und eine eigene Unterkunft finden. Bei diesem Schritt in ein selbständiges Leben helfen Gemeinden und soziale Organisationen mit. Ebenso können Freiwillige hier wertvolle Hilfe bei den Integrationsbemühungen leisten.

Dürfen Asylwerber arbeiten?

Die Caritas bietet über die Nachbarschaftshilfe den Asylwerbern eine zeitlich begrenzte Tätigkeit – sogenannte Remunerantentätigkeiten - im privaten und gemeinnützigen Bereich der Gemeinden an.

Was umfasst die Grundversorgung?

Grundversorgung bezeichnet die Versorgung der Asylwerber während des Asylverfahrens mit Unterkunft, Essen, medizinischer Betreuung, juristischer Information, Sprachförderung und Angebote für soziale Kontakte.

Was geschieht mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF)?

Jugendliche bis 18 Jahre, die ohne erwachsene Familienangehörige bei uns ankommen und einen Asylantrag stellen, werden auch als UMF bezeichnet. Auf Basis der UN-Kinderrechtekonvention und der besonderen Schutzbestimmungen der Kinder- und Jugendhilfe sollten für diese Flüchtlinge abgestimmte Unterkünfte und Betreuungsformen zur Verfügung stehen. In Vorarlberg nimmt die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge wahr und bringt diese Jugendlichen bei Pflegefamilien und in eigenen Wohngemeinschaften der Sozialorganisationen unter. Die Schulpflicht gilt auch für diese Kinder und Jugendliche und sie haben die Möglichkeit eine berufliche Ausbildung aufzunehmen.

Wie sieht die Familienzusammenführung aus?

Basierend auf der UN-Menschenrechtskonvention hat jeder Mensch ein Recht auf Familie. Auf Basis dieser Übereinkunft zwischen den UN-Mitgliedstaaten gibt es aber nur für Konventionsflüchtlinge die Möglichkeit, Frau bzw. Mann und die minderjährigen leiblichen Kinder auf eigene Kosten nachkommen zu lassen.

Welche finanzielle Unterstützung erhält ein Flüchtling?

Laut Grundversorgungsvereinbarung teilen sich Bund und Land die Kosten für die Flüchtlingsversorgung laut Schlüssel im Verhältnis 60:40.
Pro Monat erhält ein Asylwerber/eine Asylwerberin in einem bereitgestellten Quartier 200 Euro für den Lebensunterhalt (Verpflegung, Hygiene ...) - hierbei wird kontrolliert, wofür das Geld verwendet wird - und 40 Euro Taschengeld. Pro Kind gibt es zusätzlich 90 Euro. Pro Jahr erhalten die Asylwerber noch einmalig 150 Euro (in Gutscheinform) für Bekleidung ausbezahlt.

Warum kommen so viele Männer?

Viele Männer und junge Burschen flüchten, um nicht als Milizionäre für den IS, als Kindersoldaten für Boko Haram oder für die Assad-Armee zwangsrekrutiert zu werden. Außerdem würden Frauen und Kinder die strapaziöse und gefährliche Flucht oft nicht überleben. Meist kann sich eine Familie nur leisten ein einzelnes Mitglied außer Landes zu schicken, in der Hoffnung, dass der Mann die Flucht übersteht und er als anerkannter Flüchtling dann seine Kernfamilie nachholen kann.

Warum haben Asylsuchende Smartphones und Markenkleidung?

Diese Menschen haben vor der Flucht ein ganz normales Leben geführt, sie haben gearbeitet, sind zur Schule gegangen, haben studiert und – so wie wir – auch ein Handy gekauft. Nach einer geglückten Flucht ist das Handy oft die einzige Verbindung zu den zurückgelassenen Menschen daheim.
Kleidung und Schuhe sind Spenden aus der Bevölkerung.

An wen wende ich mich, wenn ich Flüchtlingen Freizeitangebote anbieten möchte?

Derzeit wird das Freizeitangebot für die Asylsuchenden ausschließlich von Ehrenamtlichen organisiert. Das Büro für Ehrenamt koordiniert und unterstützt gerne alle Personen, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Freizeitgestaltung einbringen möchten. Das Büro für Ehrenamt sucht außerdem auch gezielt nach Vereinen – abgestimmt auf die Interessen der Asylwerbenden. Es gibt vor allem unter den Sportvereinen mittlerweile einige, die Asylsuchende aufgenommen haben und sich auch über die Vereinstätigkeit hinaus um diese kümmern.

Wie sieht die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen aus? Welcher Arzt ist für sie zuständig

Alle Asylsuchenden sind über die Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichert. Sie haben Anspruch auf ärztliche Versorgung bei jedem Kassenarzt. Dass sich dadurch längere Wartezeiten oder überlastete Sprechstunden ergeben, ist sehr unwahrscheinlich. Auch wenn in einem Gebiet neue Wohnblöcke gebaut werden und dadurch mehr Menschen im Gemeindegebiet wohnen, wird die Anzahl der Ärzte nicht sofort angepasst.

Warum leben in Feldkirch so viele Asylsuchende?

Die Unterbringung in den Gemeinden erfolgt nach dem vorhandenen Angebot. Derzeit beherbergen Feldkirch und Dornbirn (als die größten Vorarlberger Städte) am meisten Asylsuchende.

Wie viele Flüchtlinge besuchen Schulen und Kindergärten in Feldkirch?

In der Unterkunft in Nofels werden derzeit neben Erwachsenen auch 34 Kinder und Jugendliche betreut. Vier Kinder sind kindergartenpflichtig und wurden in den Kindergärten in Nofels aufgenommen - zwei im Kindergarten Franz-Heim-Gasse und zwei im Kinderhaus in Nofels. 13 Volksschulkinder und sieben Mittelschüler werden jeweils in den Sprengelschulen unterrichtet.
Insgesamt werden derzeit in Feldkirch 17 Flüchtlingskinder in den Kindergärten, 23 Kinder in den Volksschulen und 18 in den Mittelschulen betreut.
Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erwerben sich grundsätzlich in der Zeit der Unterbringung den Hauptschulabschluss (durch externe Anbieter) oder besuchen höherbildende Schulen, wenn die Deutschkenntnisse dafür ausreichend sind. Für Jugendliche startete die HAK Feldkirch mit einer Übergangsklasse für Flüchtlinge mit derzeit 40 Schülerinnen und Schülern.

Wie werden die Bevölkerung bzw. Anrainer informiert? Welche Plattformen und Wege gibt es?

Wenn eine neue Unterkunft geplant wird, ist das Land Vorarlberg (bei Großunterkünften) für die Information von Anrainer/innen zuständig. Den Zeitpunkt der Informationsweitergabe korrekt zu wählen ist – vor allem, weil sich Gerüchte meist schneller verbreiten als gesicherte Informationen – recht schwierig. Es ist nicht zielführend, alle Anrainer/innen zu informieren, bevor nicht ganz sicher ist, dass eine angebotene Unterkunft auch wirklich als neues Asylheim geeignet ist. Wenn während der Prüfung bereits Informationen „durchsickern“, erzeugt dies – verständlicherweise – Unmut. Es wird versucht, die Anrainer/innen sofort zu informieren, wenn das Landeshochbauamt „grünes Licht“ für eine Unterkunft gegeben hat.

Wie viele Flüchtlinge kommen noch?

Derzeit befinden sich weltweit zirka 60 Millionen Menschen auf der Flucht – wie viele davon bis an die Europäischen Grenzen kommen und dann weiter nach Österreich lässt sich nicht vorhersagen. Eine Stagnation der Zahlen für das nächste Jahr ist nicht zu erwarten. In diesem Jahr sind ca 681.000 Menschen nach Europa geflohen.

Was heißt ORS und was ist es?

ORS ist eine private Firma, die vom Bund ursprünglich für die Betreuung der Erstaufnahmezentren Traiskirchen, Thalham und Wien Schwechat beauftragt wurde. Die momentane Situation erfordert auch in den Bundesländern vereinzelt große Übergangsunterkünfte (beispielsweise die Messehalle). In diesen Unterkünften wohnen die Asylsuchenden durchschnittlich vier bis sechs Wochen – also nur so lange, bis in einem von der Caritas betreuten Quartier ein Platz frei ist. 

Wer entscheidet, ob Asylwerber Asyl bekommen?

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist für die Asylanträge und deren Bewilligung bzw. Ablehnung zuständig. Entschieden wird grundsätzlich nach den Richtlinien und Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention.

Bleiben die Asylsuchenden in Feldkirch?

Alle Jugendlichen, die in den WGs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht sind, stehen unter subsidiärem Schutz (wird Personen gewährt, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht) bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres. Insgesamt werden derzeit ca. 38 bis 40 Prozent der in Österreich Asylsuchenden zu Konventionsflüchtlingen. Die genaue Zahl für Feldkirch ist schwierig zu erheben, da allen Menschen, die Flüchtlingsstatus erhalten, auch die Niederlassungsfreiheit in Österreich zusteht. Das bedeutet, dass sie ihren Wohnort frei wählen können und nicht unbedingt in Feldkirch bleiben.

 

Allgemeine Informationen zum Thema Flüchtlinge finden Sie unter handinhandinvorarlberg.at

 

erstellt von Elke Moosbrugger zuletzt geändert 22.03.2018