Dienstleistungsscheck - NEU seit 1. April für Asylwerber

Seit 1. April 2017 ist der Dienstleistungsscheck auch für Asylwerber/innen zugänglich.

Der Grundgedanke des Dienstleistungsschecks ist, Arbeiten in privaten Haushalten wie Putzen und Gartenarbeit, aber auch Dienstleistungen wie Babysitten aus der Zone der Schwarzarbeit herauszuholen und in einen legalen Rahmen zu betten. Die Bedingungen sind für alle Beteiligten fair: Der Stundenlohn für die Arbeiten wird zwischen DienstgeberIn und ArbeitnehmerIn selbständig ausgehandelt – unter den Mindestlohn darf er aber nicht fallen. Verdienstgrenze ist die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze plus anteilige Sonderzahlungen – sie liegt bei € 583,15 pro Monat. Die Arbeitnehmer sind selbstverständlich auch unfallversichert. Eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich.

Damit haushaltsnahe Dienstleistungen in Zukunft noch öfter legal abgesichert werden, wurde der Erwerb des Dienstleistungsschecks in den letzten Jahren deutlich entbürokratisiert und vereinfacht:
 Der DLS ist problemlos online bestellbar unter www.dienstleistungsscheck.at.

Alle Informationen über Anmeldung, Abwicklung, Kauf der Dienstleistungsschecks, Bezahlung mit DLS, Broschüren etc. erhalten Sie durch die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau.

erstellt von Elke Moosbrugger zuletzt geändert 07.11.2017