Kennzeichnung und Registrierung
Seit 1. Jänner 2023 müssen sämtliche Equiden (eigene Pferde und Einstellpferde) in der Bewegungsdatenbank des Verbraucherinformationssystems (VIS) gemeldet werden.
Dies gilt für alle pferdehaltenden Betriebe, egal ob landwirtschaftlich, gewerblich oder privat. Für jedes Pferd muss ein Pferdepass vorhanden sein.
- Bis 30. Juni 2009 geborene Pferde, die bereits einen Pferdepass besitzen, müssen nicht gechipt werden.
- Bis 30. Juni 2009 geborene Pferde, die keinen Pferdepass haben, müssen bei dessen Ausstellung gechipt werden.
- Für alle Pferde, die nach dem 30. Juni 2009 geboren sind, muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt ein Pferdepass ausgestellt werden, sie sind mit Chip zu kennzeichnen. Als alternative Kennzeichnung gilt ein Heißbrand eines zugelassenen Zuchtverbandes.
Weitere Infos, Formulare und Anleitungen finden Sie unter vis.statistik.at/vis.