Pferdehaltung
Dieser Folder bietet einen Überblick über alle wesentlichen Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Reitsport, damit auch in Zukunft ein gutes Miteinander mit gegenseitiger Rücksichtnahme gewährleistet ist.
Sattelfest durch Rankweil
Die gesellschaftlichen Ansprüche an unsere Naherholungsgebiete sind in den letzten Jahren immer stärker gestiegen. Vielfältigste Freizeit- und Sportangebote führen zu einem erhöhten Nutzungsdruck – insbesondere auf unser naturnahes Wege- und Straßennetz.
Täglich tummeln sich hier Kinder und Jugendliche ebenso wie Menschen jenseits der 60, mit oder ohne Fahrrad, mit oder ohne tierische Begleitung. Damit dieses Netz auch weiterhin im Fluss bleibt, wurde eine Gruppe an Nutzer:innen in den Fokus genommen, die in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist: Die Reiter:innen.
Diese Verhaltensregeln entstanden in Zusammenarbeit der Marktgemeinde mit allen Beteiligten, die direkt oder indirekt mit dem Reitsport in Verbindung stehen.
Kontakt
Mehr Informationen zu den einzelnen Themenpunkten erhalten Sie unter infrastruktur@rankweil.at oder telefonisch T +43 5522 405 1307.
Download
Den Folder mit Überblick über alle wesentlichen Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Reitsport, finden Sie hier zum Download.
Verhaltensregeln
Beim Reiten und Ausführen sollte dem Pferd und der Umgebung die volle Aufmerksamkeit gelten. Das Tragen von Kopfhörern und das Hören von lauter Musik ist zu unterlassen.
Gesetzliche Bestimmungen
Reiter:innen müssen für das Ausreiten über die entsprechenden körperlichen wie reiterlichen Fähigkeiten verfügen. Kinder und Jugendliche unter 16 dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen ausreiten.
Kennzeichnung und Registrierung
Seit 1. Jänner 2023 müssen sämtliche Equiden (eigene Pferde und Einstellpferde) in der Bewegungsdatenbank des Verbraucherinformationssystems (VIS) gemeldet werden.
Reitverbotszonen
Diese Grafik bietet einen Überblick über alle wesentlichen Reitverbotszonen im Zusammenhang mit dem Reitsport, damit auch in Zukunft ein gutes Miteinander mit gegenseitiger Rücksichtnahme gewährleistet ist.