Pflichten als Hundehalter*in

Sie wollen sich einen Hund anschaffen oder sind bereits stolze*r Hundebesitzer*in? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte, was es dabei zu beachten gilt – von der Anmeldung beim Gemeindeamt bis zur Chip- und Registrierungspflicht.

Die Anschaffung eines Hundes sollte gut überlegt sein. Informieren Sie sich genau, welche Rasse für Sie am besten in Frage kommt und ob Sie die Bedürfnisse der jeweiligen Rasse abdecken können. Lassen Sie sich bei der Entscheidung nicht von Modetrends leiten! Lassen Sie sich Zeit bei der Wahl Ihres Hundes und informieren Sie sich dazu bei Hundeschulen oder beim Tierarzt ihres Vertrauens.

Anmeldung beim Gemeindeamt
Hundehalter*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem 1. Lebensmonat erhebt die Marktgemeinde Rankweil eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Das Online-Formular zur Hundeanmeldung finden Sie hier.

Listenhunde/Kampfhunde
Die verschiedenen Hunderassen sind in der Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden aufgelistet und hier ersichtlich. Seitens der Gemeinde sind ein Sachkundenachweis, ein Nachweis der Sozialverträglichkeit, die Verwahrung des Hundes, etc. gefordert.

Chip und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt und normalerweise in der Heimtierdatenbank registriert.

Versicherung
BesitzerInnen von Hunden sind selbst für den Abschluss von Versicherungen für durch das Tier verursachte Schäden verantwortlich. Sollten sie ihren Pflichten (zB. Beaufsichtigung, Leinenzwang) nicht oder nur unzureichend nachkommen, haften sie selbst für entstandene Schäden.

erstellt von Sturn Diethlem veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 23.05.2023