Benimm­regeln beim Auslauf

Jeder Hund muss die Möglichkeit haben, seine Bewegungsbedürfnisse zu befriedigen. Beim täglichen Auslauf gilt es aber auch, Rücksicht auf seine Umwelt zu nehmen und Verordnungen zu beachten, wie zum Beispiel den Leinenzwang. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zum Thema.

Beim sogenannten Hundetreff in Rankweil-Brederis, am Sindersweg, direkt neben dem Hundesportverein, handelt es sich um einen eingezäunten Spielplatz, auf dem Hunde ungestört und sicher herumtollen können. Dies ist wichtig für das Sozialverhalten der Tiere und ermöglicht auch jenen Hunden freien Auslauf, die im Gelände nicht abgeleint werden können. Nebenbei fungiert dieser Ort auch als Treffpunkt für HundehalterInnen und ermöglicht es auch gehbehinderten Personen, ihrem Hund den nötigen Auslauf zu gewähren.

Bestehende Verordnungen
In der Verordnung über Leinenzwang für Hunde wird festgehalten, dass Hunde auf öffentlichen Flächen wie dem Marktplatz, Sport- und Freizeitanlagen, Schul- und Spielplätzen sowie entlang des Auwaldes an der Leine zu führen sind. Ansonsten gilt die virtuelle Leine – das heißt, dass der Hund bei Begegnungen mit Personen, Fahrradfahrern oder anderen Hunden abgerufen und bei Fuß oder an der Leine geführt wird. Auf Kinderspielplätzen müssen Hunde draußen bleiben. Verunreinigungen durch Hundekot sind vom Hundehalter unverzüglich zu entfernen. Während der Brutzeit von Vögeln und der Setzzeit von Rehkitzen im Frühjahr sollten Hundebesitzer besonders aufmerksam sein und vor allem im landwirtschaftlichen Gebiet den Hund an der Leine führen. Auch wenn Wildtiere oft von weitem nicht gesehen werden, muss man beispielsweise im Weitried überall damit rechnen. Es ist wichtig, auf den Wegen zu bleiben und den Hund an der Leine zu führen. Hunde folgen nämlich ihrem Instinkt.

Hundekot
Ein mit Hundekot verunreinigtes Wiesenheu ist ungenießbar für Kühe, Pferde, Schafe, etc. und deshalb unbrauchbar. Auch auf Gehsteigen, am Wegrand oder in Nachbars Garten ist Hundekot eine unzumutbare Belästigung. Das Hundekotsäckchen gehört bei jedem Spaziergang zur Standardausrüstung. Das volle Säckchen darf nicht am Wegrand liegen bleiben, sondern muss beim nächsten Abfalleimer entsorgt werden. Der Großteil der Hundebesitzer handelt heute schon verantwortungsvoll. An 35 Standorten in der Gemeinde und beim Bürgerservice stehen kostenlose Hundekotsäcke zur Verfügung.

erstellt von Beatrix Spalt veröffentlicht 14.05.2019, zuletzt geändert 20.05.2019