Allgemeines

Die häufigsten Funde sind Schlüssel, Brillen, verschiedene Kleidungsstücke und Handys. Funde, die nicht zugeordnet werden können, verbleiben ein Jahr beim Fundamt.

Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt (Gegenstände ab 10 Euro), sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt abzugeben. Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der bzw. die Eigentümer*in innerhalb eines Jahres nicht beim Fundamt meldet. Gegenstände, die nach zwölf Monaten noch im Fundamt verbleiben, werden entweder einem karitativen Zweck zugeführt oder bei geringem Wert entsorgt. Fahrräder kommen zur Versteigerung. 

Bei verlorenen Gegenständen wie Brillen oder Buskarten etc. kann bei Bedarf eine gebührenpflichtige Verlustmeldung ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z.B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte die Gemeindepolizei .

Fundamt im Rathaus oder Online
Das Fundamt der Marktgemeinde Rankweil befindet sich im Bürgerservice im Rathaus. Auch online unter fundamt.gv.at können Sie verlorene Gegenstände suchen, bzw. Fundgegenstände melden.

erstellt von rankweil veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 11.01.2022