Hundeabgaben

Hier finden Sie die aktuellen Hundeabgaben der Marktgemeinde Rankweil.

Für einen Wachhund, Blindenführerhund und in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehaltenen Hundes wird auf Antrag keine Hundesteuer eingehoben.

Gesetzliche Grundlagen

Abgabenverordnung

erstellt von Stefanie Kollmann-Obwegeser veröffentlicht 16.03.2021, zuletzt geändert 26.01.2024