Gästetaxe

Die Marktgemeinde Rankweil hebt zur Deckung ihres Aufwands für tourismusfördernde Maßnahmen und für den Ausbau der touristischen Infrastruktur im ganzen Gemeindegebiet von Rankweil eine Gästetaxe ein.

Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rankweil nächtigen und nicht von der Abgabepflicht befreit sind.

Die Gästetaxe beträgt pro Person und Nächtigung 2,00 Euro.

Der Fälligkeitstag für die Entrichtung der Abgabenerklärung ist jeweils der 10. des Folgemonats. Die Abrechnung der Gästetaxe erfolgt digital über das Buchungssystem.

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe 
Tourismusgesetz 1997; LGBl.Nr. 86/1997

erstellt von Stefanie Kollmann-Obwegeser veröffentlicht 17.01.2018, zuletzt geändert 08.01.2024