Reisepass

Der Reisepass gehört zu den sogenannten Reisedokumenten und wird international z.B. für Flugreisen benötigt. Ein Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Kindern unter zwölf Jahren entsprechend kürzer. Eine Verlängerung des alten Reisepasses ist nicht möglich, er muss immer neu ausgestellt werden. Trotz Restgültigkeit kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.

Die Beantragung eines Reisepasses ist unabhängig vom Hauptwohnsitz bei jeder Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) im Inland möglich. Personen mit Hauptwohnsitz in Rankweil können den Reisepass im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil beantragen, Passbehörde bzw. ausstellende Behörde ist dann die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich gestellt werden.


Folgende Unterlagen werden je nach Voraussetzung für die Beantragung eines neuen Reisepasses benötigt

Volljährige Person, mit gültigem oder kürzlich abgelaufenem Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)

  • Reisepass (oder Personalausweis)
  • Passfoto (nach EU-Kriterien, nicht älter als 6 Monate)

Volljährige Person, bei geänderten Personaldaten oder nach Namensänderung

  • aktuell gültiger Reisepass
  • Passfoto (nach EU-Kriterien, nicht älter als 6 Monate)
  • Heiratsurkunde oder Bescheid über Namensänderung

Volljährige Person, ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis / bei Verlust

  • Passfoto (nach EU-Kriterien, nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell Heiratsurkunde (bei Namensänderung durch Eheschließung) oder Namensänderungsbescheid
  • eventuell Nachweis eines akademischen Grades (Urkunde/Diplom)
  • amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein), falls nicht vorhanden: Anwesenheit eines Identitätszeugen mit amtlichem Lichtbildausweis

Bei Verlust wird bei der Antragstellung zusätzlich eine Verlustanzeige aufgenommen und an die Bezirkshauptmannschaft zur Verlustregistrierung weitergeleitet. Eine Diebstahlsanzeige eines Reisedokuments kann bei der örtlichen Polizeidienststelle aufgenommen werden. 

Kinder bzw. minderjährige Personen

Ein Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren kann nur vom gesetzlichen Vertreter beantragt werden, der z.B. bei gemeinsamer Obsorgeregelung die Vertretungsbefugnis nachweisen muss. Das Kind muss zur Identitätsfeststellung anwesend sein (auch wenn es sich um ein Baby handelt). Die oben genannten Dokumente und Unterlagen gelten je nach Situation sinngemäß auch für Kinder; hinzu kommen die Regelungen für die gesetzliche Vertretung des Kindes. 

Neugeborene/noch ohne Reisedokument

  • Passfoto (nach EU-Kriterien, nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Die Anwesenheit eines Elternteils ist verpflichtend, folgende Unterlagen sind bereitzuhalten

  • amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) des Elternteils
  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung/des Sorgerechts:
    • Eltern nicht verheiratet, alleinige Obsorge der Mutter: kein Nachweis erforderlich
    • Eltern nicht verheiratet, gemeinsame Obsorge ist vorhanden: Obsorge-Erklärung ist vorzulegen
    • Eltern verheiratet: Heiratsurkunde
    • Eltern geschieden: Scheidungsbeschluss/Vergleich mit Rechtskraftvermerk (wichtig!), Obsorge muss vermerkt sein

Bei zweifelhaften Angaben oder bei Abweichungen der persönlichen Daten können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.


Varianten des Passes

Zweitpass

Ist aus beruflichen Gründen die Ausstellung eines Zweitpasses erforderlich, so ist bei der Antragstellung eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen. Die Gültigkeit des Zweitpasses ist auf 5 Jahre begrenzt.

Notpass

Für Notfälle kann bei der Bezirkshauptmannschaft ein Notpass ausgestellt werden. Dieser ist nur wenige Tage gültig, meist nur für die geplante Reise. Mit dem Notpass kann kein weiteres Reisedokument beantragt werden, dafür sind die oben genannten Dokumente erforderlich.


Produktionsdauer

Die Bearbeitung und Zustellung eines Reisepasses dauert in der Regel ca. 14 Werktage.

Sollten Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, ist eine Antragstellung bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) erforderlich. Bei der Bezirkshauptmannschaft können Sie auch einen Express- oder Notpass beantragen. Dazu ist eine Terminvereinbarung online oder telefonisch mit der jeweiligen BH notwendig. (Bezirkshauptmannschaften Vorarlberg)


Kosten

  • Erster Reisepass und Personalausweis bis zum bzw. am 2. Geburtstag (Gültigkeit 2 Jahre): kostenlos
  • Kinder von 2 bis 12 Jahren (Gültigkeit 5 Jahre): 30,00 Euro
  • ab dem 12. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre): 75,90 Euro

Die Gebühren sind direkt bei der Antragstellung zu entrichten und können bar oder mit Bankomatkarte bezahlt werden.


Weitere Informationen

zum Reisepass finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.
Welche Dokumente und Unterlagen werden benötigt? Chatbot Mona beantwortet Ihre Fragen.

erstellt von rankweil veröffentlicht 20.11.2015, zuletzt geändert 13.03.2024