Reisepass
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
- Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
- alter Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 30 Euro
ab 12 Jahren: 75,90 Euro
Neuerungen ab 1.12.2023
Mit 1. Dezember 2023 wird die neue Generation österreichischer Reisepässe eingeführt (BGBI. II Nr. 184/29023). Neben dem gewöhnlichen Reisepass (inkl. Kinderpass) werden auch der Dienstpass, Diplomatenpass, Fremdenpass und Konventionsreisepass neugestaltet. Der Reisepass erhält ein neues Design, eine Datenseite aus Polycarbonat und umfasst 34 Seiten. Der auf Seite 1 aufgebrachte QR-Code kann mit der bereits vom Personalausweis bekannten App „CHECK-AT“
Nähere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at.