Naturdenkmäler

Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rankweil befinden sich zahlreiche Naturdenkmäler.

Ein Naturdenkmal ist geschützt und darf ohne Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft weder verändert (z.B. Rückschnitt, welcher über eine ordnungsgemäße Pflege hinausgeht) noch zerstört werden. Neben Seen, Wasserfällen oder Quellen werden vorwiegend Bäume oder Baumgruppen durch Verordnungen unter Schutz gestellt.

Um als Naturdenkmal eingestuft zu werden, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise Seltenheit, Eigenart, wissenschaftliche und kulturelle Bedeutung.

Naturdenkmäler in Rankweil

  • Eichengruppe aus 5 Eichen (Autobahnraststätte)
  • Sechs Eichen (Seidengarten)
  • Vier Linden (St. Eusebius-Kirche, Brederis)
  • Doppelstammeiche (Gensetter)
  • Winterlinde (Stiegstraße)
  • Stieleiche (Langgasse)
  • Linde (Rathaus)
  • Sommerlinde (Gasthaus Taube)
  • Mammutbaum (St. Peter-Kirche)
  • Rosskastanie (Marktplatz)
  • Bastard-Linde (Schulplatz VS Markt)
  • Winter-Linde (Lindenweg)
  • Eichengruppe (entlang der Schweizer Straße)

Die Lagepläne mit den jeweils markierten Naturdenkmälern finden Sie unten unter Downloads. 


Downloads 
Lageplan Naturdenkmäler 1
Lageplan Naturdenkmäler 2
Lageplan Naturdenkmäler 3 

 

erstellt von rankweil veröffentlicht 17.11.2015, zuletzt geändert 05.10.2023