Kaminkehrer & Luftreinhalteverordnung

Informationen zu den Kontrollen durch den Kaminkehrer und zur Luftreinhalteverordnung.

Die Vermeidung von Schadstoffemissionen dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und ist auch für den Natur- und Klimaschutz von großer Bedeutung. Die Überprüfung von Heizungsanlagen ist in der Luftreinehalteverordnung des Land Vorarlberg geregelt.

Die wichtigsten Inhalte der Luftreinhalteverordnung kurz zusammengefasst: 

  • Grundsätzlich sind alle Heizungsanlagen einer Überprüfung laut Luftreinhalteverordnung zu unterziehen, die der Raum- und Warmwasseraufbereitung dienen. Die Überwachung erfolgt durch die Gemeinde bzw. durch deren Überwachungsorgane (Rauchfangkehrer). Werden die Emissionsgrenzen nicht eingehalten oder sind sonstige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, müssen diese innerhalb von acht Wochen getroffen werden.

  • Die Errichtung, die wesentliche Änderung, die länger als ein Jahr dauernde Stilllegung, die Wiederaufnahme des Betriebes nach Stilllegung und der Abbau einer Zentralheizungsanlage sind durch die Betreibenden der Heizungsanlage der Behörde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Dies kann durch die Betreibenden selbst oder durch den Installationsbetrieb erfolgen.

  • Alle Holzheizungen, unabhängig ihres Alters, auch wenn sie nur 1-2 Mal jährlich in Betrieb genommen werden, müssen einer 15-Minuten-Messung unterzogen werden. Diese muss vom zuständigen Überwachungsorgan durchgeführt werden, wobei die Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen.

  • Holzzentralheizungen, die über keinen Pufferspeicher verfügen, dürfen nicht mehr weiterbetrieben werden.

Weitere Informationen zum Rauchfangkehrer und der Luftreinhalteverordnung: 

  • Informationsschreiben der Marktgemeinde Rankweil zur Luftreinhalteverordnung
  • Merkblatt mit grundlegenden Informationen zum Kaminkehrer auf der Website des Land Vorarlberg. 

Kontakt
Tobias Lässer
Rauchfangkehrermeister
tobias@rauchfangkehrer-laesser.at
T +43 680 1183554 

erstellt von rankweil veröffentlicht 22.10.2015, zuletzt geändert 18.10.2023