Pfand auf Einweggebinde ab Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft: Auf Einweggebinde wie Plastikflaschen und Dosen wird ein Pfand erhoben. Diese Initiative soll zur Reduktion von Einwegplastik und zur Förderung des Recyclings beitragen.
Was ändert sich?
- Für alle Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff und Metall (z. B. Wasserflaschen, Bierdosen) wird ein Pfand von 25 Cent erhoben.
- Die Rückgabe erfolgt bequem über Rückgabeautomaten im Einzelhandel oder an Sammelstellen.
Wie funktioniert es?
- Beim Kauf eines Einweggebindes zahlen Sie zusätzlich zum Produktpreis das Pfand.
- Geben Sie den leeren Behälter in einen Rückgabeautomaten zurück.
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Das Pfand wird Ihnen erstattet – entweder in bar oder als Guthaben.
Wichtige Informationen:
- Welche Behälter sind betroffen: Alle Einweggebinde zwischen 0,1 und 3 Liter. Ausgenommen sind z. B. Milchprodukte.
- Pfandsymbol: Achten Sie beim Kauf auf das Pfandsymbol, das die betroffenen Behälter kennzeichnet.
- Rückgabeorte: Der Einzelhandel und ausgewählte Sammelstellen nehmen die Behälter zurück.
- Wichtiger Hinweis: Die Flaschen und Dosen dürfen nicht zerdrückt werden, damit das Pfandsymbol und der Strichcode erkenntlich bleiben.
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Nachhaltiger Vorteil: Durch die getrennte Sammlung wird hochwertiges Recycling möglich, wodurch Ressourcen geschont werden.