Pfand auf Einweggebinde ab Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft: Auf Einweggebinde wie Plastikflaschen und Dosen wird ein Pfand erhoben. Diese Initiative soll zur Reduktion von Einwegplastik und zur Förderung des Recyclings beitragen.

Was ändert sich?

  • Für alle Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff und Metall (z. B. Wasserflaschen, Bierdosen) wird ein Pfand von 25 Cent erhoben.
  • Die Rückgabe erfolgt bequem über Rückgabeautomaten im Einzelhandel oder an Sammelstellen.

Wie funktioniert es?

  1. Beim Kauf eines Einweggebindes zahlen Sie zusätzlich zum Produktpreis das Pfand.
  2. Geben Sie den leeren Behälter in einen Rückgabeautomaten zurück.
  3. Das Pfand wird Ihnen erstattet – entweder in bar oder als Guthaben.

Wichtige Informationen:

  • Welche Behälter sind betroffen: Alle Einweggebinde zwischen 0,1 und 3 Liter. Ausgenommen sind z. B. Milchprodukte.
  • Pfandsymbol: Achten Sie beim Kauf auf das Pfandsymbol, das die betroffenen Behälter kennzeichnet.
  • Rückgabeorte: Der Einzelhandel und ausgewählte Sammelstellen nehmen die Behälter zurück.
  • Wichtiger Hinweis: Die Flaschen und Dosen dürfen nicht zerdrückt werden, damit das Pfandsymbol und der Strichcode erkenntlich bleiben.
  • Nachhaltiger Vorteil: Durch die getrennte Sammlung wird hochwertiges Recycling möglich, wodurch Ressourcen geschont werden.

erstellt von Katrin Ehrenbrandtner veröffentlicht 18.12.2024