Einwurfzeiten bei Altstoffsammelstellen beachten
Leider kommt es bei den Altstoffsammelstellen immer wieder zu Lärmbelästigungen zum Beispiel durch Entsorgung von Glasgebinden mitten in der Nacht.
Gemäß Abfuhrverordnung gilt folgendes zu beachten:
- Die Abgabe von Altstoffen bei den öffentlich zugänglichen Altstoffsammelstellen darf nur zu den dort angeschlagenen Zeiten (7.00 – 20.00 Uhr) erfolgen.
- Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist eine Abgabe nicht zulässig.