Einwurfzeiten bei Altstoffsammelstellen beachten

Leider kommt es bei den Altstoffsammelstellen immer wieder zu Lärmbelästigungen zum Beispiel durch Entsorgung von Glasgebinden mitten in der Nacht.

Gemäß Abfuhrverordnung gilt folgendes zu beachten:

  • Die Abgabe von Altstoffen bei den öffentlich zugänglichen Altstoffsammelstellen darf nur zu den dort angeschlagenen Zeiten (7.00 – 20.00 Uhr) erfolgen.
  • Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist eine Abgabe nicht zulässig.
erstellt von Patricia Gohm veröffentlicht 24.05.2024