Reparaturbonus für Fahrräder
Ab dem 16. September 2024 kann der Reparaturbonus in Österreich auch für Fahrräder und E-Bikes genutzt werden.
Die Nachfrage nach dem Reparaturbonus ist ungebrochen groß. Aufgrund der großen Beliebtheit hat das Klimaschutzministerium daher vor dem Sommer eine Ausweitung auf Fahrräder angekündigt – nun stehen die Details fest:
- Ab 16. September kann der Reparaturbonus für Reparaturen nicht nur von E-Bikes, sondern auch von allen gängigen Fahrrädern, Lastenrädern, und Fahrradanhängern eingelöst werden. Von Rennrädern bis Mountainbikes ist alles dabei.
- Die Förderung pro Bon beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung bzw. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag.
- Der Reparaturbonus kann von allen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Nur in registrierten Partnerbetrieben kann der Reparaturbonus auch eingelöst werden und der jeweilige Betrieb und seine Kund:innen von den Vorteilen profitieren. Ab sofort können sich Fahrrad-Reparaturbetriebe unter www.reparaturbonus.at als Partnerbetrieb registrieren.