Nationalratswahl: „Amtliche Wahlinformation“ für alle Wahlberechtigten
Die Wahlunterlagen für die Nationalratswahl am 29. September 2024 werden derzeit an alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg versendet oder wurden bereits zugestellt. Darin enthalten sind die „Amtliche Wahlinformation“ sowie alle wichtigen Details rund um die Nationalratswahl, darunter auch Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte.
Auf der „Amtlichen Wahlinformation“ sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit ersichtlich, ebenso persönliche Angaben über die wahlberechtigte Person. Weiters enthält die „Amtliche Wahlinformation“ einen Zahlencode für die Online-Beantragung einer Wahlkarte sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag.
Die Vorlage der „Amtlichen Wahlinformation“ im Wahllokal erleichtert den Arbeitsablauf der Wahlbehörde. Die „Amtliche Wahlinformation“ ersetzt jedoch nicht die Vorlage eines Lichtbildausweises im Wahllokal. Ist dieser Abschnitt am Wahltag nicht mehr verfügbar, kann bei Bedarf die Auskunft über die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals bei der Wohnsitzgemeinde eingeholt oder im Internet auf https://vorarlberg.at/-/nationalratswahl-2024 abgerufen werden.
Beantragung einer Wahlkarte
Auch für die bevorstehende Nationalratswahl können Wahlberechtigte eine Wahlkarte beantragen, wenn sie sich voraussichtlich am Tag der Wahl nicht am Ort aufhalten, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Außerdem können Wahlberechtigte, die in ihrer Mobilität eingeschränkt oder in ihrer Freiheit beschränkt sind, eine Wahlkarte beantragen und anfordern, dass sie von einer besonderen Wahlbehörde am Wahltag zwecks Stimmabgabe besucht werden.
Diese Beantragung einer Wahlkarte kann per Online-Antrag auf www.meinewahlkarte.at, per Brief, Telefax, E-Mail oder mündlich – somit persönlich bei der Wohnsitzgemeinde – erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.meinewahlkarte.at) kann der persönliche Zahlencode verwendet werden, der in den Wahlunterlagen abgedruckt ist.
Ein mündlicher Antrag kann bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr, bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Ein schriftlicher Antrag muss spätestens am 25. September 2024 bei der zuständigen Gemeinde einlangen. Wird die Wahlkarte jedoch persönlich, z.B. durch eine bevollmächtigte Person, im Gemeindeamt in Empfang genommen, so genügt es, wenn der schriftliche Antrag bis 27. September 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde eingeht. Wahlkarten werden ab Anfang September 2024 ausgestellt.
Mehr Informationen
Nähere Auskünfte zur Nationalratswahl und weitere Informationen sind unter hier abrufbar.