Informationen zur Beantragung von Wahlkarten für die Nationalratswahl und die Landtagswahl 2024
Mit den Wahlrechtsänderungsgesetzen 2023 und 2024 betreffend Nationalratswahlordnung bzw. Landtagswahlgesetz wurde für Wähler:innen die Möglichkeit geschaffen, bei Verhinderung am Wahltag von einem „Quasi-Vorwahltag“ Gebrauch zu machen.
Das bedeutet, dass die wahlberechtigte Person nach persönlicher Beantragung einer Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen kann. Zu beachten ist, dass für die Beantragung einer Wahlkarte nach wie vor die Angabe eines entsprechenden Grundes bzw. die Abwesenheit am Wahltag erforderlich ist.
Was bedeutet dies konkret für Sie als Wählerin oder Wähler, wenn Sie mit Wahlkarte wählen möchten?
Die Wahlkarte kann grundsätzlich nur von der wahlberechtigten Person selbst beantragt werden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden und muss eine Begründung enthalten.
Mündliche (persönliche) Beantragung beim Gemeindeamt
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wahlkarte persönlich zu beantragen und anschließend in einer Wahlkabine im Rathaus zu wählen. Die Ausstellung von Wahlkarten ist möglich:
- Nationalratswahl: ab 3. September 2024, bis Freitag, 27.09.2024 12:00 Uhr
- Landtagswahl: ab 16. September 2024, bis Freitag, 11.10.2024 12:00 Uhr
Natürlich können Sie auch wie bisher Ihre Wahlkarte mit nach Hause nehmen, Ihre Wahl treffen und diese als Briefwahlkarte an die Bezirkswahlbehörde (bei der Nationalratswahl) bzw. an die Gemeinde (bei der Landtagswahl) übermitteln.
Schriftliche Beantragung bzw. Online-Beantragung, Zusendung per Post
Eine Wahlkarte kann wie bisher schriftlich beantragt werden, zum Beispiel mit der Anforderungskarte der Wahlinformation (die Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt wird) oder online unter www.meinewahlkarte.at. Die Wahlkarte wird Ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage per Einschreiben zugestellt.
Schriftlich oder online kann die Wahlkarte bis einschließlich Mittwoch vor der Wahl beantragt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Mehr Iinformationen zum Online-Wahlkartenantrag zur Nationalratswahl finden Sie hier.