Informationen zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2025

Vor kurzem wurde die Wahlinformation für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2025, die am Sonntag, 16. März 2025, stattfinden, an alle wahlberechtigten Personen versendet. Sie enthält neben den Informationen zu den Wahllokalen auch die Stimmzettel für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl sowie den Wahlabschnitt zur Mitnahme ins Wahllokal. Bei Verhinderung am Wahltag oder aus ähnlichen Gründen kann eine Wahlkarte beantragt werden.

Wahlkarte: Das ist zu beachten
Die Wahlkarte kann grundsätzlich nur von der wahlberechtigten Person selbst beantragt werden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden und muss eine entsprechende Begründung enthalten.

Die Wahlkarte ist nach der Stimmabgabe so an die Gemeinde zu übermitteln, dass sie spätestens am Wahltag bis 12:00 Uhr beim Gemeindeamt einlangt. Wenn Sie Ihre Wahlkarte per Post an das Gemeindeamt schicken, senden Sie sie rechtzeitig ab. Eine Samstagszustellung durch die Post ist nicht vorgesehen.

Mündliche (persönliche) Beantragung beim Gemeindeamt
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wahlkarte persönlich zu beantragen und anschließend in einer Wahlkabine im Rathaus zu wählen. Bitte bringen Sie dazu einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Die persönliche Ausstellung von Wahlkarten für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl ist bis Freitag, 14. März 2025, 12:00 Uhr möglich.

Selbstverständlich können Sie wie bisher Ihre Wahlkarte auch mit nach Hause nehmen, Ihre Wahl treffen und diese als Briefwahlkarte an die Gemeinde übermitteln.

Schriftliche Beantragung bzw. Online-Beantragung, Zusendung per Post
Eine Wahlkarte kann wie bisher schriftlich beantragt werden, zum Beispiel mit der Anforderungskarte der Wahlinformation oder online unter www.meinewahlkarte.at. Die Wahlkarte wird Ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage per Einschreiben zugestellt.

Schriftlich oder online kann die Wahlkarte bis einschließlich Mittwoch, 12. März 2025, beantragt werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.  

Es wird empfohlen, nach Möglichkeit die Online-Beantragung zu nutzen. Dies hat den Vorteil, dass der Wahlkartenantrag sofort bei der Gemeinde einlangt und kein Postweg für die Anforderungskarte notwendig ist. Außerdem werden Sie bei der Online-Beantragung per E-Mail über die Zusendung der Wahlkarte informiert.

 

erstellt von Beatrix Spalt veröffentlicht 25.02.2025