Anträge für erhöhte Wohnbeihilfe im Rathaus Rankweil erhältlich

Damit das Leben leistbar bleibt, hat das vom Land Vorarlberg die Wohnbeihilfe deutlich erhöht. Zugleich wurde die Einkommensgrenze, bis zu der die Wohnbeihilfe bezogen werden kann, hinaufgesetzt, damit deutlich mehr Personen den Anspruch auf Wohnbeihilfe haben. Informationen, Formulare und einen unverbindlichen Wohnbeihilfe-Rechner gibt es auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at/wohnbeihilfe. Anträge dafür sind zudem im Rathaus Rankweil erhältlich.

Beispiel 1: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind wohnt in einer Eigentumswohnung mit einer Nutzfläche von 80 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatlichen Kreditrückzahlungen 800 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich ab Juli 2022 um 260 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 120 Euro, künftig 380 Euro.

Beispiel 2: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern wohnt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 80 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatliche Miete 800 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich ab Juli 2022 um 260 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 220 Euro, künftig 480 Euro.

Beispiel 3: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern wohnt in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 100 m². Das Haushaltseinkommen inklusive Sonderzahlungen beträgt 2.000 Euro, die monatliche Miete 1.000 Euro. Der monatliche Anspruch auf Wohnbeihilfe erhöht sich ab Juli 2022 um 150 Euro. Bisher beträgt der Anspruch 830 Euro, künftig 980 Euro.

erstellt von Stefanie Kollmann-Obwegeser veröffentlicht 05.08.2022