Wohn- und Heizkostenzuschuss 2025/26

Veröffentlichungsdatum23.09.2025Lesedauer1 MinuteKategorienMarktgemeinde - Thema
Symbolbild Heizkostenzuschuss

Aktionszeitraum von 13.10.2025 bis 13.2.2026

Für die Heizperiode 2025/2026 wurde die Höhe des Heizkostenzuschusses neu festgelegt und an die Zuschusshöhen der westlichen Bundesländer Tirol und Salzburg angeglichen, die bei vergleichbaren Lebenshaltungskosten ebenfalls einen Heizkostenzuschuss von 250 Euro gewähren. Damit wird eine gerechtere und einheitlichere Unterstützung innerhalb der westlichen Bundesländer sichergestellt.

Ein hoher pauschaler Zuschuss fördert auch Haushalte, die nicht dringend auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Durch die Beibehaltung des Heizkostenzuschusses in Höhe von 180 Euro für Sozialhilfeempfänger:innen wird sichergestellt, dass einkommensschwache Haushalte weiterhin besonders berücksichtigt werden.

Haushaltsbezogene Einkommensgrenzen 

Der Heizkostenzuschuss ist ein Zuschuss des Landes für Personen bzw. Haushalte mit einem geringen Einkommen. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses ist an folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gebunden. Darüber hinaus ist wieder eine Einschleifregelung (zusätzlich bis 200 Euro) vorgesehen.

HaushaltsgrößeEinkommensgrenzeEinschleifregelung
1 Person1.410 Euro1.610 Euro
2 Personen1.920 Euro2.120 Euro
3 Personen2.360 Euro2.560 Euro
4 Personen2.800 Euro3.000 Euro
5 Personen3.240 Euro3.440 Euro
6 Personen3.680 Euro3.880 Euro
7 Personen4.120 Euro4.320 Euro
Je weitere Personplus 440 Europlus 200 Euro


Antragstellung online

Anträge können über das Online-Formular oder persönlich im Rathaus erfolgen. Aktuelle Einkommensnachweise von allen Haushaltsmitgliedern (Lohnzettel, Wohnbeihilfebescheid, Bankverbindung, etc.) sind beizufügen.

Bei Fragen

stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen im Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil gerne unter +43 5522 405 1401 und +43 5522 405 1406 zur Verfügung.

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