Rezeptgebührenbefreiung

Rezeptgebührenbefreiung

Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von Rezeptgebühren:

  • Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung vom Service-Entgelt für die E-Card
  • Ein Antrag kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der österreichischen Verwaltung.

Zuständig


Manuela Muhr
Kontaktdaten von Manuela Muhr
Fachbereichsleitung Soziales
Manuela Muhr
Rathaus
Am Marktplatz 1
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 1401
manuela.muhr@rankweil.at
EG

Margit Walter
Kontaktdaten von Margit Walter
Soziales
Margit Walter
Rathaus
Am Marktplatz 1
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 1406
margit.walter@rankweil.at
EG

Formulare