ORF-Beitragsbefreiung

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Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird ebenso über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller folgende Leistungen beziehen

  • Pflegegeld 
  • Pension 
  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz 
  • Studienbeihilfe 
  • Sozialhilfe, Rezeptgebührenbefreiung oder Ähnliches 

Nähere Informationen zur Befreiung finden Sie auf der Webseite des ORF-Beitrags Service.

Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil oder hier.

Zuständig


Manuela Muhr
Kontaktdaten von Manuela Muhr
Fachbereichsleitung Soziales
Manuela Muhr
Rathaus
Am Marktplatz 1
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 1401
manuela.muhr@rankweil.at
EG

Margit Walter
Kontaktdaten von Margit Walter
Soziales
Margit Walter
Rathaus
Am Marktplatz 1
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 1406
margit.walter@rankweil.at
EG