Todesfall

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, gehört dies zu den schwersten Stunden im Leben der Hinterbliebenen. Zur Trauer kommen nach einem Todesfall auch noch zahlreiche organisatorische Fragen hinzu.

Der Gemeindearzt bzw. ärztliche Notdienst übernimmt die Funktion des Totenbeschauers. In erster Linie übernimmt das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen alle mit dem Todesfall und der Beisetzung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dieses informiert auch über die benötigten Dokumente und Unterlagen im Zusammenhang mit der Beurkundung des Todesfalls.

Dies können unter anderem folgende Dokumente sein

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde des Verstorbenen
  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
  • Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
  • evtl. Scheidungsurteil
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises

Zugleich informiert das Bestattungsinstitut das Gemeindeamt der Gemeinde, in welcher die Person verstorben ist, und gibt die Beurkundung des Todesfalls bei einem Standesamt in Auftrag. Das Standesamt verzeichnet/beurkundet den Todesfall im Personenstandsregister, erstellt die Sterbeurkunde und übergibt diese dem Bestattungsunternehmen.

Die Abmeldung einer verstorbenen Person mit Wohnsitz in Österreich findet automatisch im Zuge der Beurkundung statt. Zeitgleich wird auch das zuständige Bezirksgericht über den Sterbefall informiert und von diesem ein Notar nach der jeweiligen Notariatsordnung für die Verlassenschaftsabhandlung zugeteilt.

Sterbeurkunde

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, verschiedene Dokumente.

In einer Sterbeurkunde werden folgende Daten festgehalten

  • der Name der/des Verstorbenen
  • akademische Grade
  • das Geschlecht
  • der letzte Wohnort
  • der Tag, Ort und die Eintragung der Geburt
  • der Zeitpunkt und der Ort des Todes
  • die letzte Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft und Daten der Hinterbliebenen/des Hinterbliebenen
  • optional: die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft

Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Bei bereits vollständiger Erfassung des Sterbefalles im Personenstandsregister kann die Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich beantragt und ausgestellt werden.

Grabstätten 

Die Friedhofanlagen der Marktgemeinde Rankweil sind

  • Unterer St. Michael
  • Waldfriedhof
  • Brederis

Informationen zu den Friedhofanlagen der Marktgemeinde Rankweil erhalten Sie beim Bürgerservice der Marktgemeinde Rankweil oder beim Friedhofsverwalter Thomas Lins.

Friedhofsgebühren

  • Bestimmungen zu den Friedhofsgebühren finden Sie in der Friedhofsordnung.
  • Die Tarife für die Grundsteuer finden Sie in der aktuell gültigen Fassung der Abgabenverordnung.

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 21 Euro

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde

  • Bundesgebühr: 11 Euro
  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Bei Zusendung der Sterbeurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten.

Zuständig


Simon Nesensohn
Kontaktdaten von Simon Nesensohn
Standesamt
Simon Nesensohn
Rathaus
Am Marktplatz 1
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 1120
simon.nesensohn@rankweil.at
EG

Sabine dall‘Armi
Kontaktdaten von Sabine dall‘Armi
Standesamt
Sabine dall‘Armi
Rathaus
Am Marktplatz 1
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 1121
sabine.dallarmi@rankweil.at
EG