Personalausweis

Symbolbild Personalausweis der Republik ÖsterreichIn Österreich gilt der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis. Innerhalb der Europäischen Union ist der Personalausweis auch ein gültiges Reisedokument. Für Reisen nach Peru oder Bolivien reicht ein österreichischer Personalausweis nicht aus, es muss ein gültiger Reisepass mitgeführt werden.

Der Personalausweis ist ausschließlich im Scheckkartenformat verfügbar. Das Scheckkartenformat erleichtert das tägliche Bei-sich-Tragen des Ausweises.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden, Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich. Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass oder gültigem Personalausweis

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

Mit abgelaufenem Personalausweis

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder gültiger Reisepass
  • alter Personalausweis
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

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