Saalordnung großer Vinomnasaal

1. Saal

Die Benützung des Vinomnasaals ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Marktgemeinde Rankweil mittels ausgefülltem Reservierungsformular zu melden. Das Formular muss von den Veranstaltenden und einer oder einem/einer Vertreter:in der Marktgemeinde Rankweil unterfertigt sein. Veranstaltungen sind bis 1.00 Uhr nachts genehmigt. Dauert die Veranstaltung länger, ist bei der Gemeindepolizei Rankweil um eine Sperrstundenverlängerung anzusuchen. Ein Rechtsanspruch auf die Benützung des Saals ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen, die trotz Reservierung nicht durchgeführt werden, ist die Hälfte der Benützungsgebühr zu entrichten, wenn die Veranstaltung nicht spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin wieder abgemeldet wird.

Die Kosten für den/die Saaltechniker:in (32,50 Euro pro Stunde) sowie die Feuer- und Brandwache (34,40 Euro pro Stunde) sind nach der Veranstaltung direkt an diese zu bezahlen.

Neben den öffentlichen Parkplätzen Walgau, Gastra und Bahnhof steht die Tiefgarage des Vinomnacenters jedoch kostenpflichtig zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass der Marktplatz nicht mehr als Parkfläche verwendet werden darf.

2. Bühne

Die Nutzung der Bühne ist der Marktgemeinde Rankweil gleichzeitig mit der Reservierung mitzuteilen. Die Betätigung der Bühneneinrichtung einschließlich der elektrischen Anlagen ist nur dem von der Marktgemeinde Rankweil bestellten Saaltechniker:in gestattet. Den Anordnungen des/derr Saaltechniker:in muss Folge geleistet werden. Jegliche Betätigung der Bühneneinrichtung durch dritte Personen ist streng untersagt. Für Schäden, die durch unbefugtes Hantieren dritter Personen an der Bühnen- und Beleuchtungseinrichtung entstehen, haften die Veranstaltenden.

3. Saaltechnik

Bei jeder Veranstaltung ist im Auftrag der Marktgemeinde Rankweil ein/eine Saaltechniker:in anwesend. Deren Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Bestellung des/der Saaltechniker:in sowie der Feuerwache erfolgt durch die Marktgemeinde Rankweil, die Bezahlung durch die Veranstaltenden.

4. Tonanlage

Die Nutzung der Tonanlage ist der Marktgemeinde Rankweil gleichzeitig mit der Reservierung mitzuteilen. Die Bedienung erfolgt ebenfalls durch den/die Saaltechniker:in. Die AKM-Anmeldung ist Sache der Veranstaltenden.

5. Rauchverbot

Bei allen Veranstaltungen im Saal herrscht Rauchverbot. Die Brandwache ist nur bei offenem Feuer auf der Bühne notwendig. Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr (z.B. offene Feuer auf der Bühne, o.ä.) ist eine Brandsicherheitswache der örtlichen Feuerwehr während der gesamten Veranstaltung erforderlich. Die Brandsicherheitswache ist nach Möglichkeit bei Veranstaltungsanmeldung, spätestens jedoch vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung durch die Veranstaltenden bei der Marktgemeinde zu beantragen.

6. Garderobe

Die Mitnahme der Garderobe (Mantel, Hut, Schirm, usw.) in den Veranstaltungssaal ist untersagt. Nach dem Ende der Veranstaltung muss die Garderobe geräumt und sauber sowie vollständig dem/der Saaltechniker:in übergeben werden.

7. Mobiliar

Das Umstellen von Stühlen und Tischen wird von Mitarbeiter:innen der Marktgemeinde Rankweil durchgeführt, um eine möglichst schonende Behandlung des Mobiliars zu gewährleisten. Putzutensilien sind nicht vorhanden. Diese müssen von den Veranstaltenden mitgebracht werden. Bei starker Verschmutzung der Räumlichkeiten werden zusätzlich Reinigungskosten verrechnet. Sämtlicher anfallender Müll wird durch die Veranstaltenden beseitigt, ansonsten wird die Müllentsorgung durch die Marktgemeinde in Rechnung gestellt.

8. Bewirtung

Die Bewirtung darf nur von einem Gastronomiebetrieb des Wirtepools durchgeführt werden.

9. Dekoration

Sämtliche Dekorationen und Utensilien einer Veranstaltung dürfen nur im Einvernehmen mit dem/der Saaltechniker:in angebracht bzw. verwendet werden und sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen, um nachfolgende Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Das Dekorationsmaterial darf nicht aus leicht brennbarem Materialbestehen. Für Nachteile und Unkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrifterwachsen, haften die Veranstaltenden. Aufbauten und Dekorationen (keine Kerzen, Konfetti, Erdnüsse) dürfen nur in Absprache mit der Saaltechnikerin oder dem/der Saaltechniker:in gemacht werden. Für das Anbringen von Plakaten sind spezielle Flächen vorhanden. Bei Nichtbeachtung werden die anfallenden Kosten der Instandsetzung dem/der Veranstaltenden verrechnet.

10. Personenanzahl

Die zulässige Höchstzahl der Personen ist bei bestuhlten Veranstaltungen mit 458 Personen und bei Veranstaltungen mit Bewirtung im Saal und auf der Galerie mit 400 Personen festgelegt. Es dürfen nicht mehr Besucher:innen zu einer Veranstaltung zugelassen werden, als Sitzplätze vorhanden sind. Das Verweilen auf den Stiegen ist den Besucher:innen von Veranstaltungen untersagt.

11. Verantwortliche:r

Veranstalter:innen haben der Marktgemeinde Rankweil auf dem Reservierungsformular eine verantwortliche Person namentlich bekannt zu geben. Diese verantwortliche Person muss von Anfang bis zum Ende der Veranstaltung anwesend sein, einen ordnungsgemäßen Verlauf garantieren und Verstöße gegen die Saalordnung sofort abstellen.

12. Haftung

Veranstaltende übernehmen gegenüber der Marktgemeinde Rankweil die volle Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Vinomnasaals entstehen. Die Behebung allfälliger Schäden wird durch die Gebäudeverwaltung der Marktgemeinde Rankweil auf Kosten des Veranstaltenden unverzüglich veranlasst.

Aktueller Stand: 27. Oktober 2022