Saalordnung Stickerei

1. Benützung

Die Benützung der Stickerei ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Marktgemeinde Rankweil mittels ausgefülltem Reservierungsformular zu melden. Das Formular muss von den Veranstaltenden und einer oder einem/einer Vertreter:in der Marktgemeinde Rankweil unterfertigt sein. Veranstaltungen sind bis 1.00 Uhr nachts genehmigt. Dauert die Veranstaltung länger, ist bei der Gemeindepolizei Rankweil um eine Sperrstundenverlängerung anzusuchen. Ein Rechtsanspruch auf die Benützung des Saales ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist die Hälfte der Benützungsgebühr zu entrichten, wenn die Veranstaltung von der verantwortlichen Person nicht spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin wieder abgemeldet wird.

Die Nutzung der Podeste ist der Marktgemeinde Rankweil gleichzeitig mit der Reservierung mitzuteilen. Jegliche Betätigung der Bühneneinrichtung durch dritte Personen ist streng untersagt. Für Schäden, die durch unbefugtes Hantieren dritter Personen entstehen, haften die Veranstaltenden. Neben den öffentlichen Parkplätzen Gastra und Bahnhof steht die Tiefgarage des Vinomnacenters (kostenpflichtig) zur Verfügung.

Die Kosten für die Saaltechniker:in (32,50 Euro pro Stunde) sind nach der Veranstaltung direkt an diese zu bezahlen.

2. Medientechnik

Die Nutzung der Medientechnik ist der Marktgemeinde Rankweil zeitgleich mit der Reservierung mitzuteilen. Die Bedienung erfolgt nach Einschulung des Gebäudewartes. Die AKM-Anmeldung ist Sache der Veranstaltenden.

4. Rauchverbot

Im gesamten Gebäude herrscht striktes Rauchverbot.

5. Garderobe

Die Mitnahme der Garderobe (Mantel, Hut, Schirm, usw.) in den Veranstaltungssaal ist untersagt. Nach dem Ende der Veranstaltung muss die Garderobe geräumt und sauber sowie vollständig dem Gebäudewart übergeben werden.

6. Mobiliar

Die reservierte Bestuhlung/Betischung erfolgt durch die Marktgemeinde Rankweil. Das Umstellen von Stühlen und Tischen durch den Veranstaltenden ist nicht gestatten.

7. Bewirtung

Sofern eine Bewirtung vorgesehen ist, ist diese von einem Gastronomiebetrieb des Wirtepools durchzuführen. Bei Veranstaltungen von Vereinen oder der Gemeinde darf eine Bewirtung auch selbst organisiert werden.

8. Dekoration

Sämtliche Dekorationen und Utensilien einer Veranstaltung dürfen nur im Einvernehmen mit dem Gebäudewart angebracht bzw. verwendet werden und sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen, um nachfolgende Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Das Dekorationsmaterial darf nicht aus leicht brennbarem Material bestehen. Für Nachteile und Unkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, haften die Veranstaltenden. Aufbauten und Dekorationen (keine Kerzen, Konfetti, Erdnüsse) dürfen nur in Absprache mit dem zuständigen Gebäudewart gemacht werden. Bei Nichtbeachtung und Beschädigungen werden die anfallenden Kosten der Instandsetzung dem Veranstaltenden verrechnet.

9. Personenanzahl

Die zulässige Höchstzahl der Besucher ist bei Veranstaltungen mit Bewirtung mit 60 Personen festgelegt. Es dürfen nicht mehr Besucher*innen zu einer Veranstaltung zugelassen werden, als Sitzplätze vorhanden sind.

10. Abfall

Putzutensilien sind nicht vorhanden. Diese müssen von den Veranstaltenden mitgebracht werden. Bei starker Verschmutzung der Räumlichkeiten werden zusätzlich Reinigungskosten verrechnet. Sämtlicher anfallender Müll muss durch die Veranstaltenden beseitigt werden, ansonsten wird die Müllentsorgung durch die Gemeinde in Rechnung gestellt.

11. Verantwortliche:r

Jeder Veranstalter: in hat der Marktgemeinde Rankweil auf dem Reservierungsformular eine verantwortliche Person namentlich bekannt zu geben. Diese: r Verantwortliche muss von Anfang bis zum Schluss der Veranstaltung anwesend sein, einen ordnungsgemäßen Verlauf garantieren und Verstöße gegen die Saalordnung sofort abstellen.

12. Haftung

Die Veranstaltenden übernehmen gegenüber der Marktgemeinde Rankweil die volle Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Stickerei entstehen. Die Behebung allfälliger Schäden wird durch die Gebäudeverwaltung der Marktgemeinde Rankweil auf Kosten des Veranstaltenden unverzüglich veranlasst.

Aktueller Stand: 23. April 2024