Die Miete für Instrumente wird pro Semester zusammen mit der Schulgeldvorschreibung eingehoben. Die Höhe der Miete wird vom Schulerhalter festgesetzt. Für Schäden, die während der Mietzeit am Instrument entstehen, haften die Schüler:in bzw. dessen Erziehungsberechtigte.
Die Schulordnung wurde vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde Rankweil am 12. Mai 2025 beschlossen.
Mag. Katharina Wöß-KrallBürgermeisterin
Schulordnung der Musikschule Rankweil-Vorderland