Schulordnung

I. Schuljahr – Aufnahme und Austritt

  1. Das Schuljahr an der Musikschule deckt sich zeitlich mit dem Schuljahr an den Pflichtschulen. Eintritte sind auf den Beginn des Semesters möglich. Die Ferien- und Feiertagsregelung der Pflichtschulen gilt analog für die Musikschule. Schulautonome Tage der Pflichtschulen sind für die Musikschule nicht maßgeblich.
  2. Die An-, Um- und Abmeldungen zum Unterricht an der Musikschule Rankweil-Vorderland für das Wintersemester haben schriftlich über das Formular der Homepage der Musikschule bis spätestens 15. Juni des laufenden Schuljahres zu erfolgen. Abmeldungen zum Sommersemester sind bis spätestens 15. Jänner ebenfalls schriftlich über das Formular der Homepage durchzuführen.
  3. Verspätete Anmeldungen werden bei entsprechend vorhandener Kapazität berücksichtigt.
  4. Der Austritt ist nur auf Semesterende möglich. Dabei sind die Abmeldetermine einzuhalten, ansonsten wird das Schulgeld für ein weiteres Halbjahr fällig und in Rechnung gestellt.
  5. Eine Anmeldung gilt bis auf Widerruf. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung oder Ummeldung, verlängert sich die Dauer der Anmeldung automatisch um ein Semester.
  6. Bei Neuanmeldungen wird eine Probezeit von einem Semester eingeräumt.
  7. Andere Freizeitaktivitäten sind den Unterrichtszeiten an der Musikschule anzugleichen. Bei der Stundenplangestaltung muss auf die Verfügbarkeit der Unterrichtsräume und der Lehrkräfte Rücksicht genommen werden.
  8. Schüler:innen können vom Direktor vom weiteren Besuch des Unterrichts ausfolgenden Gründen ausgeschlossen werden:
    1. unregelmäßiger Besuch des Unterrichts
    2. unentschuldigtes Fehlen im Unterricht
    3. Nichterreichen des im Lehrplan vorgegebenen Lehrzieles
    4. Schulgeldrückstand
    5. schwerwiegende charakterliche oder sittliche Mängel
  9. Bei späterer Aufnahme und Abmeldung, bei Austritt oder bei Ausschluss einer Schüler:in ist das Schulgeld für das laufende Semester zur Gänze zu bezahlen. Mangelnde Übungszeit, fehlender Lerneifer usw. sind selbstverständlich keine Gründe, welche von der Entrichtung der Unterrichtsgebühren befreien.

II. Schulgeld

  1. Für den Besuch der Musikschule ist ein Entgelt zu entrichten. Die Höhe des Schulgeldes für die Mitgliedsgemeinden Rankweil, Meiningen, Übersaxen, Sulz, Zwischenwasser, Röthis, Laterns, Weiler, Viktorsberg und Fraxern wird jährlich durch den Schulerhalter festgesetzt und in einem gesonderten Tarifblatt bekannt gemacht.
  2. Geschwisterrabatt: 25% für das zweite Kind eines Erziehungsberechtigen bzw. Zahlungspflichtigen, 50% für das dritte und jedes weitere Kind
  3. Die Überweisung des Schulgeldes hat mit Einzugsauftrag (im November für das Wintersemester, im April für das Sommersemester) zu erfolgen. Bei Austritt während des Semesters wird das Schulgeld nicht rückerstattet.
  4. Durch Verhinderung der Lehrperson ausfallende Stunden werden nachgeholt.
  5. Ab der fünften ausgefallenen Stunde wird das Schulgeld des betreffenden Semesters auf Antrag der Schüler:in anteilsmäßig bei der nächsten Abrechnung rückvergütet. Bei 14-tägigem Unterricht ab der 3. entfallenen Stunde. Nicht nachgeholt werden ausfallende Unterrichtsstunden:
    1. bei Krankheit der Lehrperson
    2. bei Verhinderung bzw. Fernbleiben der Schüler:in
    3. in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Direktors
  6. Das Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Verpflichtung, das Schulgeld zu entrichten. Entschuldigtes und ärztlich attestiertes Fernbleiben vom Unterricht ab einem Monat ermöglicht auf Antrag der Schüler:in eine Reduzierung des Schulgeldes. Die Unterrichtsstunden sind nicht übertragbar.
  7. Hauptwohnsitzänderungen sind umgehend im Sekretariat der Musikschule zu melden.
    8. Die Unterrichtsstunden sind nicht übertragbar

III. Mietinstrumente

Die Miete für Instrumente wird pro Semester zusammen mit der Schulgeldvorschreibung eingehoben. Die Höhe der Miete wird vom Schulerhalter festgesetzt. Für Schäden, die während der Mietzeit am Instrument entstehen, haften die Schüler:in bzw. dessen Erziehungsberechtigte.

IV. Unterricht - Unterrichtsbedingungen

  1. Die Aufsichtspflicht der Lehrperson deckt sich mit der Unterrichtszeit bzw. mit der Dauer von Schulveranstaltungen.
  2. Schüler:innen sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Schüler:innen, die sich für ein Ensemble anmelden, sind zum Besuch dieses Unterrichts für die Dauer eines Schuljahres verpflichtet. Das Angebot an Ensembles richtet sich nach den für die Musikschule gegebenen Möglichkeiten.
  3. Die Teilnahme an Vorspielabenden und Konzerten sowie an den damit verbundenen Proben wird in Absprache mit der Lehrperson von allen Schüler:innen erwartet.
  4. Die Einteilung in die entsprechende Unterrichtsform wird durch die Schulleitung festgelegt.
  5. Der Unterricht findet in den vom Direktor zugeteilten öffentlichen Räumen statt. Nach Vereinbarung zwischen Schüler:in, Lehrperson und Direktor können einzelne Unterrichtsstunden auch digital erteilt werden (sog. Distance Learning bzw. Distance Coaching). Wenn besondere Umstände dies erfordern (z.B. infolge amtlicher Erlasse bei Pandemien), kann der gesamte Unterricht der Musikschule auf Verfügung des Direktors auf Distance Learning umgestellt werden. Das anfallende Schulgeld ist unabhängig von der Form des Unterrichtes (Distance Learning bzw. Distance Coaching oder Präsenzunterricht) zu bezahlen. Das anfallende Schulgeld ist auch zu bezahlen, wenn die angebotene Unterrichtsform von den Schülern nicht angenommen wird.
  6. Die Schülerzuteilung erfolgt durch den Direktor. Der Wünsch der Schüler:in nach einer bestimmten Lehrperson werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
  7. Fach- bzw. Lehrerwechsel können bis spätestens 15. Jänner bzw. 15. Juni schriftlich beantragt werden und werden im Folgesemester nach Maßgabe der verfügbaren freien Plätze berücksichtigt.
  8. Die Schüler:in ist verpflichtet, bei einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtsstunden die Schule oder die Lehrperson rechtzeitig zu verständigen. Bei minderjährigen Schüler:innen hat dies der Erziehungsberechtigte zu veranlassen.
  9. Die Schüler:innen werden inhaltlich nach dem "Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplan" (KOMU: Konferenz der Österreichischen Musikschulwerke) unterrichtet.
  10. „Übung macht den Meister“ – dies gilt in besonderem Maße auch beim Musizieren. Fortschritte beim Erlernen eines Instruments erzielt man nur durch regelmäßiges Üben. Darüber sollte man sich beim heutigen Überangebot an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung vor der Anmeldung zum Unterricht bewusst sein. Die Rolle der Eltern bezieht sich besonders auf Motivation und Organisation eines entsprechenden Umfeldes, das ungestörtes Üben ermöglicht.
  11. Die Unterstützung des Kindes durch die Eltern ist eine Voraussetzung für den pädagogischen Erfolg. Die Anteilnahme der Eltern an der musikalischen Entwicklung, ihr Interesse am Musikunterricht – verbunden mit dem Kontakt zur Musiklehrkraft – sind wichtige Faktoren für einen erfolgreichen Unterricht. Mit den Lehrenden sind auch gemeinsame Ziele festzulegen.
  12. Von den Eltern wird ein verantwortungsvoller Umgang mit erkrankten Kindern erwartet. Ein Schulbesuch soll nur in völliger Gesundheit erfolgen. Die Lehrpersonen können für kranke Schüler:innen aus Gründen des Selbstschutzes und des Schutzes anderer Kinder den Unterricht verweigern und die Kinder in die Obhut der Eltern entlassen.
  13. Die Schüler:in ist verpflichtet, die kostenlos angebotene digitale Kommunikationsplattform der Musikschule zu nutzen. Dies ist notwendig, um wichtige offizielle Mitteilungen und Informationen zu erhalten (z.B. Veranstaltungshinweise, Krankmeldung einer Lehrperson).
  14. Ordentliche Schüler:innen haben Anspruch, über ihren Fortgang ein Zeugnis zu erhalten. Dies wird zum Schuljahresende bzw. auf schriftliche Anfrage auch zum Wintersemesterende ausgestellt (z.B. bei Austritt). Die Lehrenden laden die Erziehungsberechtigten ein, sich regelmäßig über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.

Die Schulordnung wurde vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde Rankweil am 12. Mai 2025 beschlossen.

Mag. Katharina Wöß-Krall
Bürgermeisterin

Schulordnung der Musikschule Rankweil-Vorderland