Sie können Ihr Kind jederzeit für den Musikschulunterricht anmelden. Die Vergabe der Plätze erfolgt je nach Verfügbarkeit und neben pädagogischer Beratung und Einschätzung durch die Fachlehrpersonen nach diesen Kriterien:
Sollte es nicht geklappt haben und sie kommen auf die Warteliste, werden sie von uns darüber informiert und sofort benachrichtigt, wenn ein Platz frei wird.
Falls sich Ihre Pläne ändern, sind Abmeldungen oder Änderungen der Anmeldung jeweils zum 15. Jänner und 15. Juni möglich – und gelten dann für das folgende Semester. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung während des laufenden Schuljahres leider nicht von der Zahlungspflicht befreit und ausschließlich online über das Formular „Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung“ zu erfolgen hat.
Damit wir den Verwaltungsaufwand möglichst geringhalten können, bitten wir um die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses Verfahren wurde vom Schulerhalter als Voraussetzung für eine Anmeldung festgelegt.
Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich die elektronische Rechnungszustellung („Digitale Rechnung“) der Marktgemeinde Rankweil aktivieren. Das spart Papier und ist besonders unkompliziert.
Mit dem SEPA-Mandat werden die fälligen Beträge automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sollte einmal ein Guthaben entstehen, wird es selbstverständlich zurücküberwiesen. Ein Widerruf der Einzugsermächtigung ist jederzeit möglich – allerdings ist damit automatisch auch eine Abmeldung vom Musikschulunterricht verbunden.
Tarifsystem für das Schuljahr 2025/26 (120 KB) - .PDF