Pferdehaltung

Gegenseitige Rücksichtnahme ist der Schlüssel zu einem konfliktarmen Nebeneinander. Was es dazu braucht, sind Respekt, Verständnis und das Wissen um die Bedürfnisse des anderen. Mit dieser Interview-Serie möchte die Marktgemeinde Rankweil zu einem guten Miteinander zwischen Mensch und Pferd beitragen.

Sattelfest durch RankweilMenschen, die auf Pferden auf einer Straße reiten

Die gesellschaftlichen Ansprüche an unsere Naherholungsgebiete sind in den letzten Jahren immer stärker gestiegen. Vielfältigste Freizeit- und Sportangebote führen zu einem erhöhten Nutzungsdruck – insbesondere auf unser naturnahes Wege- und Straßennetz.

Täglich tummeln sich hier Kinder und Jugendliche ebenso wie Menschen jenseits der 60, mit oder ohne Fahrrad, mit oder ohne tierische Begleitung. Damit dieses Netz auch weiterhin im Fluss bleibt, wurde eine Gruppe an Nutzer:innen in den Fokus genommen, die in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist: Die Reiter:innen.

Diese Verhaltensregeln entstanden in Zusammenarbeit der Marktgemeinde mit allen Beteiligten, die direkt oder indirekt mit dem Reitsport in Verbindung stehen.

Gesetzliche Bestimmungen

Reiter:innen müssen für das Ausreiten über die entsprechenden körperlichen wie reiterlichen Fähigkeiten verfügen. Kinder und Jugendliche unter 16 dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen ausreiten.

  • Bei Dämmerung, Dunkelheit oder starkem Nebel ist auf eine ausreichende Beleuchtung von Pferd und Reiter:in zu achten. (Leuchtstreifen, Reflektoren, Licht etc.)
  • Grundsätzlich ist das Reiten auf öffentlichen Straßen erlaubt. Der/die Reiter:in hat sich gemäß Straßenverkehrsordnung wie ein einspuriges Kraftfahrzeug zu verhalten. Geh- und Radwege, die mit blauer Gebotstafel als solche gekennzeichnet sind, dürfen nicht zum Reiten benutzt werden.

Kennzeichnung und Registrierung

Seit 1. Jänner 2023 müssen sämtliche Equiden (eigene Pferde und Einstellpferde) in der Bewegungsdatenbank des Verbraucherinformationssystems (VIS) gemeldet werden.

Dies gilt für alle pferdehaltenden Betriebe, egal ob landwirtschaftlich, gewerblich oder privat. Für jedes Pferd muss ein Pferdepass vorhanden sein.

  • Bis 30. Juni 2009 geborene Pferde, die bereits einen Pferdepass besitzen, müssen nicht gechipt werden.
  • Bis 30. Juni 2009 geborene Pferde, die keinen Pferdepass haben, müssen bei dessen Ausstellung gechipt werden.

Für alle Pferde, die nach dem 30. Juni 2009 geboren sind, muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt ein Pferdepass ausgestellt werden, sie sind mit Chip zu kennzeichnen. Als alternative Kennzeichnung gilt ein Heißbrand eines zugelassenen Zuchtverbandes.

Weitere Infos, Formulare und Anleitungen finden Sie unter vis.statistik.at/vis.

VerhaltensregelnEine Gruppe von Menschen auf Pferden

Beim Reiten und Ausführen sollte dem Pferd und der Umgebung die volle Aufmerksamkeit gelten. Das Tragen von Kopfhörern und das Hören von lauter Musik ist zu unterlassen.

  • Bei Begegnungen mit Fußgänger:innen oder Radfahrer: innen müssen Reiter:innen in ausreichend sicherer Entfernung vorbeireiten oder wenn nötig die Gangart so zügeln, dass ein ungehindertes Ausweichen oder Vorbeigehen möglich ist.
  • Bei Begegnungen mit Fahrzeugen an Engstellen ist möglichst mit dem Reitpferd auf Einfahrten auszuweichen oder bei Ausweichstellen zu warten.
  • Beim Reiten in der Gruppe sind bei allen Gangarten (Schritt, Trab, Galopp) entsprechende Sicherheitsabstände einzuhalten. Das Tempo ist stets auf die Bodenverhältnisse sowie auf das schwächste Gruppenmitglied anzupassen.
  • Bei nassen Bodenverhältnissen oder während Schlechtwetterperioden ist das Reiten auf dem Frutzdamm sowie auf nicht befestigten Wegen (Richtmaß: Einsinktiefe der Hufe max. 2 cm) nicht gestattet. Dies soll etwaige Schäden vermeiden.
  • Das Mitführen von Hunden ist bei Ausritten nur an der Leine gestattet.
  • Im Siedlungsgebiet und auf stark frequentierten Freizeitrouten muss der Pferdekot wenn möglich entfernt oder an den Wegrand geschoben werden.
  • Reiter:innen und Pferdehalter:innen wird empfohlen, eine Pferdehalterversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen.

Reitverbotszonen

Auf privaten Wiesen, Fluren und Feldern ist ohne Zustimmung der Grundeigentümer:innen das Reiten und Begehen nicht gestattet. In der Erholungs- und Freizeitanlage Paspels, bei den gutshofeigenen Wegen der Maldina, in den Naturschutzgebieten sowie im Wald ist das Reiten gänzlich verboten. Dies gilt auch für die geschützten Streuewiesen sowie alle übrigen landwirtschaftlichen Flächen im Weitried.

Die Grafik im Folder bietet einen Überblick über alle wesentlichen Reitverbotszonen im Zusammenhang mit dem Reitsport, damit auch in Zukunft ein gutes Miteinander mit gegenseitiger Rücksichtnahme gewährleistet ist.

Zuständig


Patricia Gohm
Kontaktdaten von Patricia Gohm
Umwelt, Landwirtschaft
Patricia Gohm
Thien-Areal
Hadeldorfstraße 47
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 1305
patricia.gohm@rankweil.at
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