Hundehaltung

Hundehaltung in RankweilDer Hund wird seit jeher als „bester Freund des Menschen“ bezeichnet. Seit Jahrhunderten bilden Mensch und Hund ein perfektes Gespann und meistern gemeinsam den Alltag. Hunde fördern die Aktivität, schenken Lebensmut und unterstützen ihre Besitzer durch die enge Mensch-Tier-Beziehung. Wenn ein paar Regeln befolgt und Rücksicht auf Menschen ohne Hund genommen wird in Bezug auf ihre Wünsche und Bedürfnisse, ist ein gutes und stressfreies Zusammenleben durchaus möglich.

Hund und Mensch

Infos für ein gutes Miteinander Hundebesitzer, die mit ihren Hunden Erziehungskurse besuchen sind ein eingespieltes Team und wissen, wie sie beim Aufeinandertreffen mit Spaziergängern, Radfahrern, Joggern und Reitern richtig reagieren. Die Marktgemeinde hat einige Regeln definiert, die das friedliche und sichere Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hund vereinfachen.

Was ist als Hundehalter:in zu beachten?

Die Anschaffung eines Hundes sollte gut überlegt sein. Informieren Sie sich genau, welche Rasse für Sie am besten in Frage kommt und ob Sie die Bedürfnisse der jeweiligen Rasse abdecken können. Lassen Sie sich bei der Entscheidung nicht von Modetrends leiten! Lassen Sie sich bei der Entscheidung Zeit und informieren Sie sich dazu bei Hundeschulen oder beim Tierarzt ihres Vertrauens.

Pflichten als Hundehalter:in

Sie wollen sich einen Hund anschaffen oder sind bereits stolze:r Hundebesitzer:in? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte, was es dabei zu beachten gilt.

Die Anschaffung eines Hundes sollte gut überlegt sein. Informieren Sie sich genau, welche Rasse für Sie am besten in Frage kommt und ob Sie die Bedürfnisse der jeweiligen Rasse abdecken können. Lassen Sie sich bei der Entscheidung nicht von Modetrends leiten! Lassen Sie sich Zeit bei der Wahl Ihres Hundes und informieren Sie sich dazu bei Hundeschulen oder beim Tierarzt ihres Vertrauens.

Anmeldung beim Gemeindeamt

Hundehalter:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem 1. Lebensmonat erhebt die Marktgemeinde Rankweil eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Das Online-Formular zur Hunde An- und Abmeldung finden Sie hier.

Listenhunde/Kampfhunde

Die verschiedenen Hunderassen sind in der Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden aufgelistet und hier ersichtlich. Seitens der Gemeinde sind ein Sachkundenachweis, ein Nachweis der Sozialverträglichkeit, die Verwahrung des Hundes, etc. gefordert. Den Antrag zu Bewilligung für die Haltung eines Listenhundes finden Sie hier.

Chip und Registrierungspflicht

Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt und normalerweise in der Heimtierdatenbank registriert.

Versicherung

Besitzer:innen von Hunden sind selbst für den Abschluss von Versicherungen für durch das Tier verursachte Schäden verantwortlich. Sollten sie ihren Pflichten (zB. Beaufsichtigung, Leinenzwang) nicht oder nur unzureichend nachkommen, haften sie selbst für entstandene Schäden.

Benimm­regeln beim AuslaufEin Hund an der Leine

Jeder Hund muss die Möglichkeit haben, seine Bewegungsbedürfnisse zu befriedigen. Beim täglichen Auslauf gilt es aber auch, Rücksicht auf seine Umwelt zu nehmen und Verordnungen zu beachten.

Beim sogenannten Hundetreff in Rankweil-Brederis, am Sindersweg, direkt neben dem Hundesportverein, handelt es sich um einen eingezäunten Spielplatz, auf dem Hunde ungestört und sicher herumtollen können. Dies ist wichtig für das Sozialverhalten der Tiere und ermöglicht auch jenen Hunden freien Auslauf, die im Gelände nicht abgeleint werden können. Nebenbei fungiert dieser Ort auch als Treffpunkt für Hundehalter:innen und ermöglicht es auch gehbehinderten Personen, ihrem Hund den nötigen Auslauf zu gewähren.

Bestehende Verordnungen

In der Verordnung über Leinenzwang für Hunde wird festgehalten, dass Hunde auf öffentlichen Flächen wie dem Marktplatz, Sport- und Freizeitanlagen, Schul- und Spielplätzen sowie entlang des Auwaldes an der Leine zu führen sind. Ansonsten gilt die virtuelle Leine – das heißt, dass der Hund bei Begegnungen mit Personen, Fahrradfahrern oder anderen Hunden abgerufen und bei Fuß oder an der Leine geführt wird. Auf Kinderspielplätzen müssen Hunde draußen bleiben. Verunreinigungen durch Hundekot sind vom Hundehalter unverzüglich zu entfernen. Während der Brutzeit von Vögeln und der Setzzeit von Rehkitzen im Frühjahr sollten Hundebesitzer besonders aufmerksam sein und vor allem im landwirtschaftlichen Gebiet den Hund an der Leine führen. Auch wenn Wildtiere oft von weitem nicht gesehen werden, muss man beispielsweise im Weitried überall damit rechnen. Es ist wichtig, auf den Wegen zu bleiben und den Hund an der Leine zu führen. Hunde folgen nämlich ihrem Instinkt.

Hundekot

Ein mit Hundekot verunreinigtes Wiesenheu ist ungenießbar für Kühe, Pferde, Schafe, etc. und deshalb unbrauchbar. Auch auf Gehsteigen, am Wegrand oder in Nachbars Garten ist Hundekot eine unzumutbare Belästigung. Das Hundekotsäckchen gehört bei jedem Spaziergang zur Standardausrüstung. Das volle Säckchen darf nicht am Wegrand liegen bleiben, sondern muss beim nächsten Abfalleimer entsorgt werden. Der Großteil der Hundebesitzer handelt heute schon verantwortungsvoll. An 35 Standorten in der Gemeinde und beim Bürgerservice stehen kostenlose Hundekotsäcke zur Verfügung.

HundeschuleEin Hund, der über eine Stange springt

Es ist äußerst empfehlenswert, eine Hundeschule zu besuchen. Unter professioneller Anleitung und im Austausch mit anderen Hundebesitzer:innen ist es möglich, eine solide Grundausbildung zu absolvieren.

Auch die richtige Hundeschule mittels Schnupperstunden soll gefunden werden: Bitte darauf achten, dass es geprüfte Hundetrainer:innen sind. Die Marktgemeinde unterstützt Hundekurse einmalig pro Hund durch eine Gutschrift auf die jährliche Steuervorschreibung. Kommen Sie einfach mit der Kurs- und Zahlungsbestätigung ins Rathaus Rankweil. Dort erhalten Sie bis zu 50  Euro als Dankeschön auf Ihre nächste Hundesteuerzahlung gutgeschrieben.

Die Ausbildung zum Sachkundenachweis wird in Hundeschulen ebenfalls angeboten.

Weidevieh und Hundekuh auf wiese

Österreichs Bäuerinnen und Bauern leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Alplandschaft. Wir bitten Sie als Besucher, sich respektvoll an diese wunderschöne Landschaft anzupassen.

Die zehn Verhaltensregeln für Besucher der Alpen erhöhen die Sicherheit und helfen dabei, Konflikte zu vermeiden. Wanderer sollen im richtigen Umgang mit Weidetieren informiert werden. Dabei ist auch die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt.

Der tragische, tödlich endende Unfall mit Mutterkühen auf der Pinisalm in Tirol und das Urteil in erster Instanz haben zu Verunsicherung bei Bauern und Alpbesuchern (mit Hunden) geführt. Angst vor Rechtsunsicherheit darf nicht zwischen unseren Alp-Bauern und Besuchern stehen. Darum hat die Bundesregierung den Aktionsplan für sichere Almen umgesetzt.

Dachversicherung für mehr Sicherheit

Ein Teil davon ist eine gesetzliche Präzisierung für mehr Sicherheit auf Österreichs Alpen und Weiden. Dazu wurde eine Gesetzesänderung in Begutachtung geschickt, die einen neuen Absatz im § 1320 des ABGB enthält, mit dem die Eigenverantwortung der Naturnutzer hervorgehoben werden soll. Des Weiteren wurde bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage vom Land Vorarlberg eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für alle Alpen und Weiden abgeschlossen, diese „Dachversicherung“ sorgt für mehr Sicherheit, falls etwas passiert.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website Sicheres Vorarlberg.

Wichtige tierschutzrechtliche Bestimmungen zur Hundehaltung

Wichtige Informationen zur Chip-Pflicht

Auflagen zur Haltung eines Listenhundes

Zuständig


Patricia Gohm
Kontaktdaten von Patricia Gohm
Umwelt, Landwirtschaft
Patricia Gohm
Thien-Areal
Hadeldorfstraße 47
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 405 1305
patricia.gohm@rankweil.at
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